Wieder einmal sorgt der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA Uni Kiel) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Aufregung.
Dabei handelt es sich dieses Mal nicht um einen Aufruf zur Teilnahme an einer linksextremen Demonstration, sondern um eine auf den ersten Blick harmlose Stellenausschreibung.
Diese hat es aber in sich, wie man beim Lesen des letzten Absatzes feststellt. Denn ironischerweise beinhaltet er alles, wogegen sich der AStA angeblich so beherzt engagiert: Diskriminierung, Rassismus, Speziesismus und Sexismus. Denn dort heißt es wortwörtlich:
“Black, Indigenous and Persons of Color (BIPoC), Eingewanderte und ihre (direkten) Nachkommen, Frauen*, Lesben*, inter*, nicht binäre*, trans* und agender* Personen (FLINTA*), sowie Personen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen und Personen mit Kindern werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.”
Beim Lesen der vielen für die meisten sicherlich exotisch anmutenden Begriffe fällt schnell auf, dass es dem AStA eigentlich gar nicht um die Bevorteilung gewisser Personengruppen geht, sondern vielmehr um die Benachteiligung einer ganz bestimmten: heterosexuellen weißen Männern.
Der für seine Nähe zur linksextremen Szene bekannte AStA enttäuscht mal wieder nicht bei seinem Bekenntnis zum Hass auf heterosexuelle weiße Männer, welche neben weißen Frauen nach wie vor einen Großteil der Studenten ausmachen dürften und beweist seine problematische Grundhaltung zur Verfassung und insbesondere zum ersten Satz des 3. Absatzes des Artikel 3, der besagt:
“Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.”
Da dieser Grundsatz dem AStA der Uni Kiel fremd zu sein scheint, empfehlen wir den Angehörigen des AStA die Möglichkeit zur Bestellung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland unter https://www.bpb.de/…/grundgesetz-fuer-die…/
Dieses ist sogar kostenfrei.