Hohn: Bürgerbegehren gegen Containerdorf einfach für unzulässig erklärt!

In der kleinen Gemeinde Hohn (knapp über 2000 Einwohner) bei uns im Kreis Rendsburg-Eckernförde soll ein Containerdorf für 54 sogenannte „Flüchtlinge“ gebaut werden. Das Containerdorf soll auf dem 1650 Quadratmeter großen Grundstück des ehemaligen Bauhofs in der Mühlenstraße 12 entstehen. Doch diese Rechnung haben die Verantwortlichen ohne eine mutige Bürgerinitiative gemacht.

Acht Nachbarn konnten innerhalb von kurzer Zeit 260 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen die „Flüchtlings“-unterkunft sammeln. So sollten die Bürger Hohns über die Frage abstimmen: Sind Sie der Meinung, dass der Standort und die Fläche von 1.650 m2 in der Mühlenstraße 12 in Hohn für ein Containerdorf für Flüchtende zu klein ist?“

Doch das Bürgerbegehren wird so nicht stattfinden. Denn die Kommunalaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde hat das Bürgerbegehren aus fadenscheinigen Gründen jetzt für unzulässig erklärt. Einerseits handele es sich um eine reine Meinungsabfrage, andererseits hätten die Vertretungsberechtigten in ihrer Begründung eine in „entscheidungsrelevanter Weise unzulässige Tatsachenbehauptung“ aufgestellt.

Wir stehen hinter der Bürgerinitiative und hoffen, dass die Bürger vor Ort sich von dieser fadenscheinigen Ablehnung nicht von ihrem Widerstand abbringen lassen. Die Politik hat anscheinend Angst vor der Meinung des Volkes! Denn ein Großteil der Bevölkerung will keine weitere Migration in unseren Kreis. Unsere AfD fordert bereits seit Jahren das bestehende Asylrecht endlich korrekt anzuwenden und nur noch Menschen Asyl zu bieten, die wirklich verfolgt werden!

Quelle: SHZ

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