Gerichtstermin wegen Behinderung der Wahlbeobachtung in Heikendorf

Die Heikendorfer Gemeindevertreterin Prof. Dr. Karin Kaiser, Parteiurgestein, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin, kämpft heute vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht für die Gewährung ihrer demokratischen Rechte einer unbehinderten Wahlbeobachtung, Nachwehen aus den Geschehnissen und Vorkommnissen um das Heikendorfer Rathaus bei der Kommunalwahl vom letzten Jahr.

“Es ist erschreckend, daß grundlegende demokratische Kenntnisse offenkundig nicht vorhanden sind und ich nun auch noch den Rechtsweg über die Gerichte wegen der eingeschränkten Wahlbeobachtung beschreiten muß”, sagt Karin Kaiser.

“Es ist völlig unverständlich, warum mir die Amtsdirektorin Juliane Bohrer, Amt Schrevenborn im Kreis Plön, keine uneingeschränkte Wahlbeobachtung anläßlich der Schleswig-Holsteinischen Kommunalwahl am 14.05.2023 gewährt hat. Ich hatte nicht die Möglichkeit, mich frei in dem Wahlzählungsraum zu bewegen und die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei dem Auszählungsvorgang zu beobachten. Die Amtsdirektorin vertrat die Auffassung, daß ich mich auf eine Stuhlreihe zu setzen hätte und daß es ausreichend wäre, wenn ich den Raum in Gänze sehen könnte. Dabei dehnte sich der Abstand zu den Auszählungstischen aber auf bis zu zirka 7 bis 10 Metern aus. Ein Beobachten der Zuordnung der einzelnen Wahlzettel zu den jeweils gebildeten Stapel der angekreuzten Parteien war damit nicht möglich”, so Karin Kaiser weiter.

Der Grundsatz der Öffentlichkeit einer Wahl resultiert aus Artikel 38 in Verbindung mit Artikel 20 Abs. 1 und Abs. 2 Grundgesetz (GG). Daraus folgt, daß alle wesentlichen Schritte der Wahl der öffentlichen Beobachtung und damit der Überprüfbarkeit unterliegen. Somit müssen die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung von den Bürgerinnen und Bürgern zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis beobachtet werden können. Karin Kaiser erklärt, daß ihr genau diese Transparenz der Prozeßabläufe zur Ermittlung der Wahlergebnisse sowohl der Gemeindewahl als auch der Kreiswahl im betreffenden Heikendorfer Wahllokal von der Amtsdirektorin Juliane Bohrer verwehrt worden ist. Sowohl Karin Kaiser als auch die Zeuginnen Gallus und Fischer konnten weder die Auszählung der Wahlzettel noch den Prozeß der EDV-technischen Eingabe der Wahlergebnisse beobachten.

Deshalb hatte Karin Kaiser die Kreiswahl angefochten. Der Wahlprüfungsausschuß des Kreises Plön und der Kreistag Plön hatten die Anfechtung aber zurückgewiesen. Daraufhin hatte Karin Kaiser die Klage vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig erhoben. Heute findet die mündliche Verhandlung statt (Az. 6 A 59/23).

Nach Auffassung des Verfassers wird das Thema Wahlbeobachtung erneut von enormer Relevanz in Hinsicht auf die am 09.06.2024 anstehende Europawahl.

Karin Kaiser hat sich sehr gefreut, daß dieses wichtige demokratische Thema der Wahlbeobachtung von dem Radiosender Trigger.FM aufgegriffen worden ist. Benjamin Niemeyer hat die tapfere AfD-Kämpferin dazu interviewt. Das Interview wurde bereits ausgestrahlt und ist in der Videothek bzw. Audiosammlung des Radiosenders abrufbar, vgl. https://triggerfm.com/videos/.

Leider hat die Amtsdirektorin Juliane Bohrer ein Interview abgelehnt.

Karin Kaiser abschließend: (Zitat) “Ich hoffe jetzt auf eine positive Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts. Da es nach meiner Auffassung keine sachgerechte Vorbereitung des Wahlprüfungsausschusses sowie des Kreistags in Plön durch den Kreiswahlleiter und Landrat Björn Demmin gegeben hat, habe ich beantragt, die Sache zur erneuten Beschlußfassung an den Plöner Kreistag zurückzuverweisen”.

Wir werden diesbezüglich weiter berichten.

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