Energetische Sanierung: Günstiger Wohnraum war einmal!

Das sollten Eigentümer und Mieter, nicht nur im Kreis Pinneberg, aufmerksam lesen: Nach dem Gas- und Ölheizungsschock folgt nun das nächste Desaster auf dem Fuß. Das von dem ehemaligen Kinderbuchautor Robert Habeck geplante Verbot von Öl- und Gasheizungen, und der Zwangsumstieg ab 2024 von Altanlagen auf Wärmepumpen, wird für viele private Vermieter und betroffene Mieter, auch im Kreis Pinneberg, wohl in einem finanziellen Desaster enden.

Glücklich kann sich wohl nur derjenige schätzen, der mindestens 80 Jahre alt, und Eigentümer eines Einfamilienhauses ist.

Für diesen eher übersichtlichen Personenkreis soll der Zwangsumstieg anscheinend nicht gelten.

Es wäre töricht zu glauben, dass die Ampel-Regierung die immensen zukünftigen Kosten der Zwangsumrüstung nicht alleine oder zum ganz überwiegenden Teil, den Eigentümern und Mietern aufbürden wird.

Schon in der „Corona-Pandemie“ mussten viele Selbstständige am eigenen Leib erfahren, dass die von Kanzler Scholz zugesagte Bazooka sich letztendlich oftmals als Schuss aus der Wasserpistole entpuppte. Leider wird es sich wohl, bei den nebulös gehaltenen Zusagen für Wärmepumpen in sozialen Härtefällen, wohl ähnlich wie mit der Bazooka verhalten. Die Eckpunkte des neuen Gesetzes finden Sie im Bericht ganz unten.

Nun droht nicht nur der nächste Kosten-Schock, der Grundeigentümern und Mietern in älteren schlecht oder nicht gedämmten Häusern oftmals finanziell noch viel höhere Kosten abverlangen wird.

• Wärmedämmung von Dach, Außenwänden, Kellerdecke

• Austausch von Fenstern oder der Verglasung

• Dämmung von Heizleitungen, Einbau von Thermostatventilen

• Solar- oder Lüftungsanlage

Energetische Sanierungsmaßnahmen von Ein- oder Zweifamilienhäusern können schnell astronomische Höhen von weit über Euro 100.000,- erreichen.

Man sollte sich als Wähler vor jeder Wahl also genau überlegen, welcher Partei man seine Stimme gibt.

In Deutschland sind es etwa drei Millionen Häuser, die in zwei Stufen ab 2030 und 2033 nicht mehr genutzt werden dürften, wie Spiegel Wirtschaft berichtete. Für viele ältere Gebäude der Energieklassen F und G wird eine Sanierung wahrscheinlich sogar unmöglich sein. Man wird es auch so ausdrücken können: Für viele private Eigentümer heißt es dann: „rien ne va plus“ (NICHTS GEHT MEHR)

Bisher ist Energieklasse G noch zulässig, bis 2030 muss Klasse F und bis spätestens 2033 muss sogar die Energieeffizienzklasse E erreicht werden. Dabei geht es um Millionen von Häusern. In Deutschland wird es schon 2033 bereits 3 Millionen Häuser betreffen.

Alleine aus den in den Jahren von vor 1919-1989 erbauten ca. 14 Millionen Häusern in Deutschland dürften wohl sehr viele, diesen demnächst geltenden Werten nicht gerecht werden.

Gasheizungsverbot: Das Wichtigste zum geplanten Gesetz: Ab dem 1. Januar 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Im Falle eines Defekts darf die bestehende Gas- oder Ölheizung repariert und weiter genutzt werden.

Geht allerdings die alte Heizung kaputt und kann nicht mehr repariert werden, kann übergangsweise eine neue Öl- oder Gasheizung eingebaut werden. Diese muss jedoch innerhalb von spätestens drei Jahren ökologisch nachgerüstet werden.

Sind Sie 80 Jahre oder älter, entfällt die Pflicht, auf erneuerbare Energien umzusteigen.

Es werden sich dann wohl viele Menschen nach billigerem Wohnraum umsehen müssen.

Text: Michael Poschart

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