Demokratiefeindlich: CDU und Grüne wollen kleinere Parteien benachteiligen!

Die Landesregierung aus CDU und Grünen plant eine weitreichende Reform des Kommunalrechts: Fraktionen in Kreistagen und in Gemeinden ab 31 Mitgliedern (in der Regel sind Orte ab 25.000 Einwohner betroffen), sollen in Zukunft drei statt zwei Mitglieder brauchen. Wollen sich die Altparteien so etwa die unliebsame Opposition (beispielsweise von der AfD) vom Hals halten?!

Insbesondere kleine Parteien werden durch diese Kommunalrechtsreform massiv benachteiligt. Das ist zutiefst demokratiefeindlich. Falls diese Reform in Kraft treten sollte, müssen dagegen rechtliche Schritte in die Wege geleitet werden! Offiziell begründet die CDU ihren Vorschlag damit, dass dadurch einer Zersplitterung in viele kleine Fraktionen vorgebeugt werden soll. Diese Begründung ist fadenscheinig, denn Ratsgruppen steht deutlich weniger Geld zur Verfügung als Fraktionen.

Wenn zwei große Parteien aus der Landesregierung kleine Parteien aus der Opposition einschränken wollen, sollten bei allen wirklichen Demokraten die Alarmglocken schrillen! Es bleibt zu hoffen, dass die Wähler das Vorgehen der CDU und Grünen bei den Kommunalwahlen am 14.05.2023 bestrafen.

Quelle: SHZ

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