Corona Antrag der Fraktion

Antrag der AfD Fraktion

Der Kreistag möge beschließen

Der Hauptausschuss möge dem Kreistag empfehlen

Der Finanzausschuss möchte beschließen den Antrag an den Hauptausschuss und Kreistag zu überweisen.

Der Kreistag möge Rückstellungen in Höhe von 10.000.000 Euro (in Worten zehn Millionen Euro) beschließen.

Verwendung:

Für mögliche und zu erwartende Regressforderungen und Schadensersatzforderungen von, durch Corona-Maßnahmen des Kreises geschädigte, Unternehmen, Soloselbständige, Künstler und Einzelpersonen.

Begründung:

Der Kreis ist verantwortlich, bzw. zumindest mitverantwortlich, da er Maßnahmen zur vermeintlichen Bekämpfung der Ausbreitung von Coronainfektionen angeordnet, umgesetzt, und deren Einhaltung kontrolliert hat, ohne die Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit der Maßnahmen geprüft zu haben.

Die Anordnung von Quarantäne, bei positiv getesteten Personen, wobei der Test meist nur auf einem PCR- Test mit einer DNA Sequenz beruht, der für die Feststellung einer Krankheit bzw. auch nur Infektion nachweislich ungeeignet ist, und darüber hinaus auch eine extrem hohe Fehlerwahrscheinlichkeit beinhaltet, ist nicht nur verantwortungslos und fahrlässig. Sondern grob fahrlässig und vorsätzlich. Dadurch werden Existenzen unnötig gefährdet und Menschen und Familien wirtschaftlich geschädigt.

Die Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) bestätigte bereits, daß PCR-Test eigentlich nicht in der Lage sind, eine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes festzustellen.

Dabei geht es um die juristische Definition, was ein “Krankheitserreger“ ist.  In der Antwort der Senatsverwaltung heißt es, daß es sich in Zusammenhang mit dem Gesetz um ein „vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann  handeln müsse, damit von einem Krankheitserreger gesprochen werden könne.

Auf die die Frage eines Abgeordneten ob ein sogenannter PCR-Test in der Lage sei zwischen einem vermehrungsfähigen und einem nicht vermehrungsfähigen Virus zu unterscheiden, antwortete die Senatsverwaltung mit einem NEIN.

Nicht nur die falschen Testergebnisse in bayrischen Kliniken bei den von 60 zuerst positiv getesteten im Nachhinein sich 58 Befunde als falsch erwiesen haben, zeigen, daß die Aussagekraft zudem noch sehr gering ist.

Bei den an Willkür grenzenden Einschränkungen, die zeitweisen Berufsverboten gleichkommen, ist keinerlei Logik und Nachvollziehbarkeit zu erkennen. Warum darf der Friseur geöffnet haben, während z.B. das Restaurant oder Hotel, das nach dem ersten Lockdown viel investiert hat und sich streng an Abstands- und Hygiene Maßnahmen gehalten hat, geschlossen werden muß.

Der Kreis Stormarn  muß, für die von ihm zu verantwortenden Maßnahmen, gerade stehen.

Der Kreis hätte sich nur dann von einem Teil seiner Schuld frei sprechen können, wenn er sich  mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln beim Land und beim Bund gegen die Umsetzung im Kreis Stormarn gewehrt hätte. Dies ist fahrlässig unterblieben.

Daher muss sich der Kreis auf Schmerzensgeld, Schadensersatz, und Regressforderungen einstellen und entsprechende Rücklagen im Haushalt bilden.

Für die AfD – Fraktion

Arnulf Fröhlich

AfD-Kreisverband Stormarn

Postfach 1217
23832 Bad Oldesloe

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