Vor allem in Flensburg ein großes Problem: Bezahlbarer Wohnraum ist hier seit Jahren Mangelware. Dazu aus unserem Wahlprogramm: Gezielte Maßnahmen gegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit
Das Problem der Wohnungs- und Obdachlosigkeit wurde bislang gesellschaftlich eher am Rande wahrgenommen. Die steigende Zahl der Wohnungs- und Obdachlosen zeigt jedoch die mangelhafte Planung im sozialen Wohnungsbau, die ihre Ursache in der fehlenden konkreten Bedarfsermittlung hat. Die AfD fordert daher die Einführung einer zentralen Statistik zur Erfassung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit.
Das Land und die Gemeinden haben viele Möglichkeiten den Bau von Wohnungen zu erleichtern. Es ist in ihrer Hand, Bauland auszuweisen und die zulässigen Geschossflächenzahlen anzuheben. Durch die Aufstockung können dann auch auf kleiner Fläche viele neue Wohnungen entstehen. Die Baukosten müssen substanziell gesenkt werden, daher sind die Bauvorschriften zu vereinfachen und wirtschaftlich unsinnige Auflagen abzuschaffen, wie Grunderwerbssteuer, Gebühren bei den Ämtern, Gebühren beim Notar, Genehmigungskosten und Abgaben für die Infrastruktur sind insgesamt zu hoch. Statt mit neuen und stets steigenden Forderungen das Bauen zu verteuern, müssen sie verringert oder gestrichen werden, um die Schaffung von Wohnraum zu fördern. Die AfD fordert daher, die Grunderwerbsteuer auf die erste selbstgenutzte Wohnimmobilie ersatzlos zu streichen, ebenso die Grundsteuer. Sie wird von den Gemeinden erhoben, obwohl sie laut Urteil des Verfassungsgerichts verfassungswidrig berechnet wird. Einen Ausgleich an die Gemeinden müsste der Bund leisten.
Schaffung von Wohneigentum erleichtern
Beim Wohneigentum belegt Deutschland einen der hinteren Plätze in Europa. Eine eigene Wohnung befreit den Bürger von der Mietzahlung und verringert die Belastung durch Wohnkosten später im Alter und vermindert damit Altersarmut. Wohneigentum ist ein sozialer Faktor, der vielfach unterschätzt wird. Wohngebiete mit einer hohen Eigentumsquote sind sozial stabil.
Die AfD will die Schaffung von Wohneigentum gezielt fördern: Die Wohnungsunternehmen sollen den Mietern deren Wohnung zum Kauf anbieten. Wohnungsbaugenossenschaften sollen bei der Vergabe von Bauland bevorzugt werden. Insbesondere für junge Familien ist das Erbbaurecht als kostengünstiger Einstieg in das Wohneigentum auszubauen. Wir fordern eine steuerliche Sonderabschreibung für die eigengenutzte Immobilie.
Wohnraum bezahlbar machen
Der soziale Wohnungsbau ist gescheitert, er kann nur einen Bruchteil der Berechtigten errei-chen. Hohe Fehlbelegungsquoten und regelmäßig aus der Preisbindung herausfallende Wohnungen führen zu Bürokratie und hindern die Verfügbarkeit ursprünglich geförderten Wohnraums. Der soziale Wohnungsbau in seiner aktuellen Form führt zu einer Fehlleitung von Subventionen.
Die AfD fordert daher ein neues Gesamtkonzept mit dem Ziel, Wohnraum in Schleswig-Holstein zu schaffen und die Bezahlbarkeit dieses Wohnraums sicherzustellen. Eine Woh-nungspolitik, die für die Minderung von Knappheiten sorgt und dabei soziale Härten vermei-den hilft, ist für die Akzeptanz wohnungspolitischer Maßnahmen von grundlegender Bedeu-tung. Statt des bunten, teils widersprüchlichen Maßnahmenbündels von Einzelmaßnahmen treten wir für einen Übergang zu einem schlüssigen Gesamtkonzept ein, dessen Kern ein sanftes Auslaufen des sozialen Wohnungsbaus zugunsten einer mittelfristigen Konzentration auf ein Wohngeld bildet.
Einkommensschwache Mieter sind mit Wohngeld zu unterstützen, wodurch eine soziale Durchmischung gewährleistet wird. Das staatlich zertifizierte Recht auf eine Sozialwohnung (Wohnberechtigungsschein) ist Bewerbern mit einer Aufenthaltsgenehmigung auflösend bedingt an die Verpflichtung zur gesellschaftlichen sowie kulturellen Integration zu erteilen
Keine unnötigen Belastungen für Wohneigentümer und Mieter
Das sogenannte Energiewende- und Klimaschutzgesetz, das trotz erheblicher Einwände aus Wohnungswirtschaft, Industrie, Handel und Landwirtschaft ab 2022 gilt, stellt eine erhebliche finanzielle Belastung für Wohneigentümer und Mieter dar.
Ab 1. Juli schreibt das Gesetz für neue Wärme- und Kälteanlagen eine Nutzungspflicht von 15 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs durch Erneuerbare Energien vor. Beim Einsatz von Biomasse und Geothermie sind es sogar 50 Prozent.
Auch die Pflicht, auf neuen Nichtwohngebäuden sowie auf Großparkplätzen eine Photovoltaik-Anlage zu installieren, ist staatliche Planwirtschaft ohne Rücksicht auf städtebauliche, bautechnische und ökonomische Standards oder bauliche Voraussetzungen. Eine Überdachung von Großparkplätzen führt zu einer 24stündigen Versiegelung wassergebundener oder wasserdurchlässiger Parkplatzbefestigungen. Regenwasser kann dann nicht mehr natürlich versickern, sondern muss in das Regenwasserleitungssystem abgeführt werden. Das bedeutet einen Rückschritt bei der auszubauenden natürlichen Regenwasserversickerung. Solche und andere Eingriffe in die Selbstbestimmung lehnt die AfD grundsätzlich ab.