Der Bildungsausschuss der Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat in seiner Sitzung am 5. Mai 2020 Abstand von der geplanten Änderung der Benutzungsordnung für das Bürgerhaus genommen, die zum Ziel hatte, die AfD künftig die Nutzung zu versagen.
Die Aussagen des von der Verwaltung beauftragten Rechtsgutachtens waren klar. Die gewollte Ausgrenzung der AfD als einzige politische Partei ist schlicht rechtswidrig.
Somit ist klar – die AfD darf auch weiterhin das Bürgerhaus nutzen. Dazu erklärt Heiko Evermann, Kreissprecher des Kreisverbandes Segeberg:
“Ich freue mich, dass sich der demokratische Anstand doch noch durchgesetzt hat. Deutschland braucht kein betreutes Wählen und auch keine betreute politische Werbung. Demokratie lebt vom politischen Wettbewerb,”
Quellen:Sitzungslink zum Bürgerinformationssystem Henstedt-Ulzburg
Kieler Nachrichten vom 6. Mai 2020: “AfD darf weiter ins Bürgerhaus”
Hamburger Abendblatt vom 9. Mai 2020: “AfD darf Bürgerhaus weiter nutzen”