AfD Kaltenkirchen beantragt die Abschaffung der Hundesteuer
Hunde sind für Familien, Rentner oder Alleinstehende ein wertvolles Familienmitglied und eine Bereicherung des Alltags. Sie bringen Freude ins Leben ihrer Besitzer, fördern Geselligkeit sowie Verantwortungsbewusstsein und können Vereinsamung und psychischen Erkrankungen entgegenwirken. Dem gegenüber steht jedoch ein schmerzlicher Wermutstropfen: die Hundesteuer!
Für private Haushalte stellt sie – neben steigenden Lebenshaltungskosten und erhöhten Steuerlasten – mitunter eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Für die Stadt Kaltenkirchen hingegen ist sie im gesamten städtischen Haushalt nur eine marginale Einnahmequelle.
Es ist Zeit, den Bürgern eine Entlastung zu verschaffen. Es ist Zeit, die Hundesteuer in Kaltenkirchen abzuschaffen!
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Ein kleiner Schritt für die Stadt – eine große Auswirkung für die Bürger
Für die AfD-Fraktion der Stadtvertretung Kaltenkirchen ist klar: Die Hundesteuer ist ungerecht und muss abgeschafft werden! Sie beantragt daher, ab dem kommenden Jahr auf die Hundesteuer in Kaltenkirchen zu verzichten. Hierüber ist bereits im letzten Hauptausschuss beraten worden. In der Stadtvertretersitzung am 1. April soll endgültig über den gestellten Antrag entschieden werden.
Der Vorsitzende der AfD-Fraktion, Julian Flak, erklärt dazu:
“Die Hundesteuer ist eine ungerechte Steuer, weil sie ausschließlich für ein bestimmtes Haustier gilt – alle anderen Haustiere sind richtigerweise nicht erfasst. Sie ist auch unsozial, weil sie gerade ärmeren Menschen die Hundehaltung erschwert. Das wollen wir ändern, auch, weil wir um die positive Wirkung von Hunden und Haustieren im Allgemeinen auf die psychische Gesundheit wissen.
Nicht zuletzt ist die Hundesteuer eine Bagatellsteuer, die weniger als 100.000 Euro Einnahmen zum Haushalt beiträgt. Nach Abzug der Verwaltungskosten verbleiben hiervon gerade einmal 60.000 Euro. Ganz nebenbei ist die Abschaffung der Hundesteuer also auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung.“
Konkret fordert die AfD-Fraktion in ihrem Antrag, dass die Verwaltung sämtliche Vorbereitungen treffen möge, die Hundesteuer in der Stadt Kaltenkirchen zum 1. Januar 2026 abzuschaffen, einen Satzungsentwurf zur Außerkraftsetzung der Satzung der Stadt Kaltenkirchen über die Erhebung einer Hundesteuer vorzulegen und im Haushaltsentwurf für 2026 und Folgejahre keine Einnahmen durch die Hundesteuer mehr vorzusehen. Ebenso Punkt des Antrags ist, die im Haushalt für 2025 vorgesehene Hundebestandsaufnahme nicht durchzuführen.
