Zur Bundestagswahl wurden in Uetersen (Kreis Pinneberg) vor Wahllokalen Parolen gesprüht, die zur Wahl der Grünen aufforderten. Der Staatsschutz ermittelt. Kritik kommt von allen Parteien. Einzig die Grünen selbst sehen darin kein Problem. Wahlwerbung jedoch ist am Tag der Wahl vor den Wahllokalen nicht zulässig. Diese Regelung sei allen Parteien bekannt, und sie sei auch stets berücksichtigt worden, befindet der AfD-Landtagsabgeordnete Claus Schaffer. “Dass nun in grüner Sprühfarbe Wahlpropaganda der Grünen direkt auf den Wegen vor den Wahllokalen in Uetersen zu finden war, ist mehr als nur eine Bagatelle.”