Wie bereits in Teil 1 (Grundlagen) betont, geht es bei der Kritik am Politischen Islam eben nicht um die Verunglimpfung einer Religion, nicht um eine pauschale Diskreditierung von Moslems und daher auch nicht um Einschränkungen der Glaubens- und Religionsfreiheit. Wenn aber die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses und die ungestörte Religionsausübung als Rechtfertigung zur Durchsetzung einer totalitären Ideologie wie dem Politischen Islam benutzt wird, dann ist eine umfassende Aufklärung über die Gefahren einer religiös legitimierten Gesellschafts- und Staatsordnung zwingend erforderlich.
Der Koran spielt als Primärquelle eine entscheidende Rolle als Handlungsanweisung für die Gemeinschaft aller Moslems (Umma). Er ist das zeitlos gültige Befehlsbuch und die letzte und endgültige Offenbarung, von Allah über den Erzengel Gabriel an den Propheten Mohammed. Jedes Wort gilt als das direkte Wort Allahs. An diesem Buch gibt es gemäß Koran keinen Zweifel (Sure 2, Vers 2). Es gibt auch keine Möglichkeit der Abänderbarkeit (Sure 18, Vers 27). Islam bedeutet Unterwerfung, die völlige Unterwerfung unter den Willen Allahs und den absoluten Gehorsam ihm gegenüber. Der Prophet Mohammed wird bei Moslems weltweit als vollkommener Mensch und schönes Vorbild (Sure 33, Vers 21) angesehen, dem es nachzueifern gilt. Mohammed war Religionsstifter, Staatsführer, Feldherr, Gesetzgeber und Gesetzesvollstrecker in einer Person.
Wer jemals eine Koranübersetzung intensiv von Anfang bis Ende durchgelesen hat, der stellt sich unweigerlich eine Frage: Wie kann es sein, dass der Koran als ein Sammelsurium von auf den ersten Blick zusammenhanglosen Textpassagen als eine Basis dienen kann, aus der sich offensichtlich jegliche Interpretationen ableiten lassen? Einerseits barmherzige Verse, die einen friedlichen Islam belegen sollen, andererseits aber Forderungen von Gewalt, Krieg und Töten der Ungläubigen oder Nicht-Moslems. Um diesen scheinbaren Widerspruch aufzulösen, muss man wissen, dass der Koran nicht chronologisch geordnet ist. Erst wenn man die Texte in einen zeitlichen Zusammenhang mit dem Wirken von Mohammed in Mekka und später in Medina bringt, ergibt sich ein deutlicheres Bild. Den Koran kann man grob in eine mekkanische und eine medinensische Phase unterteilen.
In der frühen Phase in Mekka hatte Mohammed nur wenige Anhänger. Seine Gemeinschaft war klein und schwach. Er ging zunächst davon aus, dass Juden und Christen sich erfolgreich zum Islam bekehren lassen würden. Als Prophet wurde ihm offenbart, dass er lediglich ein „Warner“ sei (Sure 38, Vers 70).
In diese Zeit fallen die etwas friedlicheren Koranverse. Auf diese Verse berufen sich Moslems, wenn Sie die Barmherzigkeit und vermeintliche Toleranz des Koran in den Vordergrund stellen wollen.
Das Christen- und Judentum, die Schriftbesitzer, wurden zwar beide als Buchreligionen formal akzeptiert – da der Islam auch manche Inhalte in veränderter Form übernommen hatte -, aber es wird behauptet, dass Christen und Juden ihre Schriften in den entscheidenden Punkten verfälscht hätten. Schon in den Zeiten von Mekka grenzte er sich von den Christen und Juden (Sure 109 – Die Ungläubigen) ab, zumal auch die Schriftbesitzer die Vorstellungen Mohammeds ablehnten.
Nach anfänglicher Duldung seiner Lehren wurde die Opposition der Mekkaner gegen die Missionierungsversuche durch Mohammeds Lehren und seine Anhänger immer größer, sodass Mohammed später von Mekka nach Medina (Yathrib) flüchtete. Dieses Ereignis (Hidschra) markiert den Beginn der islamischen Zeitrechnung.
War Mohammed zuvor lediglich ein Prophet und „Warner“, um seine kontroversen Lehren überwiegend friedlich zu verbreiten, so erweitert sich sein Tätigkeitsbereich in der medinensischen Phase – zur weiteren Ausbreitung und Expansion des Islam – um eine kriegerische und gewalttätige Komponente. In Vorbereitung und Durchführung für die von ihm fortan geführten Kriege und Schlachten gegen Andersgläubige ist er nun Feldherr, Staatsführer, Gesetzgeber und Gesetzesvollstrecker in einer Person. In zahlreichen Konfliktsituationen mit „Ungläubigen“ und „Götzendienern“ werden Mohammed von seinem Gott Allah daher plötzlich Koransuren offenbart, die Gewalt, Krieg und Töten der Ungläubigen fordern und damit legitimieren. Politische und militärische Entscheidungen werden durch religiöse Bestimmungen begründet – weil Allah es so will. Religion und Staat sind eine Einheit, das islamische Gottesgesetz, die Scharia, obligatorisch.
Die Abrogation
Nach Kenntnis der chronologischen Abfolgen und grober Unterteilung der Koransuren und Verse in eine mekkanische und medinensische Periode kommt dem Begriff der Abrogation eine besondere Bedeutung zu. Durch die Abrogation wird bei widersprüchlichen Aussagen des Koran festgelegt, dass die jeweils jüngste Bestimmung die letztgültige ist. Alte und widersprüchliche Verse, die zu einem relativ friedvollen Umgang mit den Ungläubigen beitragen (etwa Mekka -Sure 29, Vers 46), werden durch neuere Kriegssuren (Medina – „Schwert-Vers“ Sure 9, Vers 5 und Sure 9, Vers 29) getilgt, kurz abrogiert. Im Koran ist das Tilgen von älteren Versen und deren Ersatz durch neuere – auch bei absolut gegenteiligen Handlungsanweisungen – mehrfach beschrieben worden (z.B. Sure 2, Vers 106), es gilt jeweils nur die jüngste Bestimmung.
Die zu Kampf, Gewalt, Töten, Diffamierung von Ungläubigen und zur Weltherrschaft aufrufenden Befehle beweisen den doktrinären Charakter des Politischen Islam. Einige Beispiele: Die schlimmsten Tiere bei Allah sind die, die ungläubig sind (Sure 8, Vers 55). Kämpft gegen sie, bis es keine Verfolgung (= keinen Versuch, Gläubige zum Abfall vom Islam zu verführen) mehr gibt und die Religion (allein) Allahs ist (Sure 2, Vers 193). Er ist es, der seinen Gesandten mit der Rechtleitung und der Religion der Wahrheit gesandt hat, um ihr die Oberhand über alle Religion zu geben (Sure 48, Vers 28). Nehmt euch nicht die Juden und die Christen zu Freunden (Sure 5, Vers 51). Der Lohn derjenigen, die Krieg führen gegen Allah und seinen Gesandten, ist indessen, dass sie allesamt getötet oder gekreuzigt werden, oder dass ihnen Hände und Füße wechselseitig abgehackt werden, oder dass sie aus dem Land verbannt werden (Sure 5, Vers 33). Wenn nun die Schutzmonate abgelaufen sind, dann tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet, ergreift sie, belagert sie und lauert ihnen aus jedem Hinterhalt auf (Sure 9, Vers 5)! Euch ist vorgeschrieben zu kämpfen, obwohl es euch zuwider ist (Sure 2, Vers 216). Nicht ihr habt sie getötet, sondern Allah hat sie getötet (Sure 8, Vers 17).
Die als „Prügel-Vers“ bekannte Sure 4, Vers 34, die propagiert, dass eine Frau geschlagen wird, wenn deren Widerspenstigkeit lediglich befürchtet wird, war jahrelang beim Islamischen Zentrum München (IZM) auf der Internetseite veröffentlicht, Thema „Frau und Familie im Islam“. Als man darauf aufmerksam wurde, gab es einen öffentlichen Aufschrei und helle Empörung bei Stadtvertretern, die eine umgehende Löschung der „Menschen verachtenden und gewaltverherrlichenden Inhalte“ forderten. Aber genau dieser Inhalt steht seit annähernd 1400 Jahren im Koran. Das Gleiche gilt etwa für das Verbot, dass eine muslimische Frau keinen Angehörigen einer anderen Religion heiraten darf (Sure 2, Vers 221).
Dschihadisten, islamische Terroristen, die offenbar ohne ersichtlichen Grund Ungläubige attackieren und töten, werden fast ausnahmslos als „psychisch krank“ deklariert, obwohl sie als strenggläubige Moslems lediglich den Befehlen von Mohammed und Allah Folge leisten. Als psychisch verwirrt – und wegen angeblich nicht erkennbarer Motivlage damit häufig als nicht zurechnungsfähig geltend – werden fälschlicherweise sehr oft auch die Anhänger des Politischen Islam in Deutschland eingestuft, welche die Trennung einer Frau mit dutzenden Messerstichen vergelten, mit diversen Kraftfahrzeugen in Menschenmengen fahren, öffentlich Menschen mit Axt, Machete oder Schwert unvermittelt angreifen oder ähnliche Taten, die vormals in diesem Land eher unüblich waren.
Die Koransuren, welche den Kampf gegen die Nicht-Moslems vorschreiben, führen zu Parallel- und Gegengesellschaften, die eine große Gefahr für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung darstellen. Aber nur wer über die grundsätzlichen Zusammenhänge beim Politischen Islam ausführlich informiert ist, kann die vielfältigen Gefahren dieser totalitären Ideologie für unsere Gesellschaftsordnung eindeutig identifizieren.