Was hat der Landeswahlleiter von Schleswig-Holstein zu verbergen? Sollen Fehler bei der Europawahl 2024 im laufenden Wahlprüfungsverfahren vertuscht werden?
Die Heikendorfer Bürgerin und Einspruchsführerin, Frau Prof. Dr. Karin Kaiser, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin und Mitglied in der Gemeindevertretung von Heikendorf für unsere AfD, kritisiert, daß der
Landeswahlleiter Tobias M. Berger das Vieraugenprinzip im Wahlrecht negiert und Mängelfeststellungen bei der Wahlbeobachtung nicht wahrhaben will. Karin Kaiser hat daher erhebliche Bedenken an der ordnungsmäßigen Funktionsfähigkeit des unabhängigen Wahlorgans des Landeswahlleiters.
“Derzeit wird mein Einspruch gegen die Europawahl vom 09.06.2024 im Wahlprüfungsverfahren des Deutschen Bundestags geprüft”, sagt Karin Kaiser.
“Der Landeswahlleiter des Landes Schleswig-Holstein hat mit Schreiben vom 11.09.2024 zu meinem Wahleinspruch Stellung genommen. Mit großem Befremden mußte ich feststellen, daß er in seiner Stellungnahme das im Wahlrecht geregelte Vieraugenprinzip ausdrücklich verneint hat”.
Das Vier- bzw. Mehraugenprinzip ist in verschiedenen Regelungen der Europawahlordnung kodifiziert. Dazu gehören zum Beispiel Par. 62 Abs. 1, 4 und 6 sowie Par. 68 Abs. 3 i.V.m. Par. 61 bis 63 EuWO. Stimmzettelstapel werden zum Beispiel von zwei Personen unter gegenseitiger Kontrolle ausgezählt. Wahlbriefe sind von einer im voraus festgelegten Person nacheinander zu öffnen und die Wahlscheine und Stimmzettelumschläge zu entnehmen. “Eine solche Vorgabe für die Strukturierung des Verfahrensablaufs ermöglicht es den anderen Mitgliedern im Wahlvorstand, dies sachgerecht zu beobachten”, sagt Karin Kaiser. “Bei meiner Wahlbeobachtung im Amt Schrevenborn habe ich hier jedoch Mängel festgestellt”.
Karin Kaiser hatte im August 2024 binnen der gesetzlich zulässigen Einspruchsfrist die Europawahl 2024 angefochten. Als Einspruchsgründe hatte sie die Behinderung bei der Wahlbeobachtung im Amt Schrevenborn und den Verdacht der Wahlmanipulation bei der Briefwahl zulasten der AfD in Schleswig-
Holstein angeführt. Weitere Einspruchsgründe waren systematische Verstöße gegen den Medienstaatsvertrag durch unausgewogene Berichterstattung zum Ukraine-Krieg und zur deutschen Verletzung von Europarecht durch abhängige Staatsanwaltschaften.
“Im Amt Schrevenborn hatte mir die Amtsdirektorin Juliane Bohrer erneut den Grundsatz der Öffentlichkeit der Stimmenauszählung verwehrt”, sagt Karin Kaiser. “Der Wahltisch des Wahlvorstands war entgegen der ausdrücklichen Regelung in Par. 45 EuWO für mich nicht von allen Seiten zugänglich. Den Zugang zum Wahltisch hat mir Juliane Bohrer bei der Europawahl 2024 das vierte Mal in Folge verwehrt. Bereits bei der Bundestagswahl im Jahr 2021, bei der Landtagswahl in Schleswig-
Holstein im Jahr 2022 und bei der Kommunalwahl in Schleswig-
Holstein im Jahr 2023 hatte sich Juliane Bohrer geweigert, mir die sachgerechte Wahlbeobachtung zu gewähren”.
Der Landeswahlleiter des Landes Schleswig-Holstein führt in seiner Stellungnahme vom 11.09.2024 zu dieser Mängelfeststellung von Karin Kaiser wie folgt aus:
(Zitat) “In sämtlichen Wahlräumen war die Öffentlichkeit der Stimmenauszählung jederzeit gewahrt. Im Interesse einer möglichst frei von Störungen durchführbaren Zählung durch die Wahlvorstände muß gewährleistet sein, daß sich während der Stimmenauszählung Personen, die nicht zum Wahlvorstand gehören, weder in unmittelbarer Nähe zu den Stimmzetteln noch zwischen den Mitgliedern des Wahlvorstands aufhalten können. Dies gilt umso mehr, wenn – wie im vorliegenden Fall – Anhaltspunkte dafür bestehen, daß externe Personen massiv in das Verfahren eingreifen oder eingreifen wollen und lautstark den Zählvorgang stören. Eine örtlich begrenzte Zulassungsbeschränkung zum Auszählungstisch mithilfe von Stühlen verstößt nicht gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, da sämtliche Stadien der Auszählung durch den Wahlvorstand öffentlich verfolgt werden können” (Zitatende).
“Es wirft ein sehr schlechtes Licht auf die Eignung des Landeswahlleiters, daß er offenkundig eindeutige Regelungen im Europawahlrecht nicht kennt oder nicht anwenden kann oder will”, sagt Karin Kaiser. “Insbesondere beanstande ich, daß der Landeswahlleiter die von mir als Wirtschaftsprüferin gemachten Mängelfeststellungen bei der Wahlbeobachtung nicht wahrhaben will, sondern mir vielmehr die Störung des Wahlvorgangs unterstellt. Aufgrund meiner Ausbildung und meiner Berufstätigkeit als Wirtschaftsprüferin verfüge ich jedoch über die entsprechenden Qualifikationen und Erfahrungen in der Prüfung von Prozeßabläufen in den unterschiedlichsten Bereichen. Ein untadeliges Verhalten, was auch außerhalb meiner Berufstätigkeit gilt, ist für mich aufgrund meiner Berufspflichten selbstverständlich. Störungen des Zählvorgangs meinerseits bei der Wahlbeobachtung, wie sie mir von der Amtsdirektorin Juliane Bohrer und dem Landeswahlleiter Tobias M. Berger unterstellt werden, hat es nicht gegeben” !!
Karin Kaiser hebt hervor, daß der Landeswahlleiter ein unabhängiges Wahlorgan zu sein hat und dem somit die wichtige Aufgabe für die Umsetzung des Demokratieprinzips obliegt.
“Wenn der Landeswahlleiter in seiner schriftlichen Stellungnahme im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens vor dem Deutschen Bundestag die Öffentlichkeit der Wahl auf den Wahlvorstand beschränkt und die interessierte Öffentlichkeit ausdrücklich ausgrenzt, dann mangelt es an einer ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit dieses unabhängigen Wahlorgans”, erklärt Karin Kaiser. “Dies ist vor allem auch deshalb besonders bedenklich, weil ich im Rahmen meiner Analyse der Europawahl 2024 ein erhebliches Mißverhältnis zwischen den Urnenwahlstimmen und den Briefwahlstimmen zulasten der AfD festgestellt habe. Es drängt sich daher ein Verdacht auf Wahlmanipulation im Amt Schrevenborn auf, dem vom Landeswahlleiter nicht nachgegangen wird. Ich hoffe daher, daß das laufende Wahlprüfungsverfahren vor dem Deutschen Bundestag zu einer transparenten Aufklärung beitragen wird”, so Frau Prof. Dr. Karin Kaiser abschließend.
Pressesprecher Karl-Heinz Schmidt