Erneute Behinderung der Wahlbeobachtung in Heikendorf

Die Heikendorfer Gemeindevertreterin für die AfD, Frau Prof. Dr. Karin Kaiser, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin, fordert nach ihren Erfahrungen bei der Beobachtung der Europawahl 2024 am 09.06.2024 im Amt Schrevenborn den Rücktritt der verantwortlichen Amtsdirektorin Juliane Bohrer.

“Es ist erschreckend, daß mir die Amtsdirektorin Juliane Bohrer, Amt Schrevenborn im Kreis Plön, heute wieder keine uneingeschränkte Wahlbeobachtung anläßlich der heutigen Europawahl 2024 gewährt hat. Ich hatte wieder nicht die Möglichkeit, mich frei in dem Wahlauszählungsraum im Wahlbezirk 203 im Heikendorfer Ratssaal zu bewegen und um die Auszählungstische herumzugehen”, sagt Karin Kaiser. “Die Amtsdirektorin vertrat die Auffassung, daß es ausreichend sei, wenn ich vor den Tischen stehend den Raum in Gänze sehen würde. Mit Stuhlbarrieren wurde wieder verhindert, daß ich um die Auszählungstische herumgehen und auch einen Blick in die geöffneten Wahlurnen werfen konnte”.

Karin Kaiser hebt hervor, daß die Besonderheit dieser Behinderung der Wahlbeobachtung durch Juliane Bohrer darin besteht, daß die Amtsdirektorin dies das vierte Mal in Folge tut. Auch bei der Bundestagswahl 2021, bei der Landtagswahl in Schleswig-Holstein im Jahr 2022 und bei der Kommunalwahl in Schleswig-Holstein im Jahr 2023 hatte ihr die Amtsdirektorin Juliane Bohrer keine uneingeschränkte Wahlbeobachtung gewährt. Derzeit ist dazu auch noch ein Verfahren vor dem schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgericht in Schleswig anhängig (Az. 3 LA 63/24).

“Es ist völlig unverständlich, warum sich die Amtsdirektorin Juliane Bohrer heute wieder so verhalten hat”, sagt Karin Kaiser. “Es gibt eine Handreichung zum Umgang mit Wahlbeobachtern, die von der Bundeswahlleiterin im März 2024 herausgegeben worden ist. Darin ist deutlich aufgeführt, was zulässig ist und was nicht. Daran hat sich auch eine Amtsdirektorin zu halten”.

Karin Kaiser erklärt, daß sie am 09.06.2024 auch in anderen Wahllokalen im Amt Schrevenborn eine Wahlbeobachtung durchgeführt hatte. Einige Mängel habe sie auch dort festgestellt. In zwei anderen Wahlräumen in Mönkeberg hätten Stuhlbarrieren in den offenen Türen gestanden, um Wahlbeobachter von den Auszählungstischen fernzuhalten.

“Ich habe dann deutlich gefordert, daß die Öffentlichkeit der Wahl es gebietet, daß ich Zutritt zu den Auszählungstischen bekomme. Dieser ist mir dann auch gewährt worden. Neulinge in der Wahlbeobachtung werden sich aber durch eine solche in rechtswidriger Weise aufgebaute Stuhlbarriere abschrecken lassen. Dies war auch der Fall im Wahlbezirk 301. Erst durch meine Aufklärung erfuhr der vor Ort angetroffene Erst-Wahlbeobachter, daß er nicht vor der Stuhlreihe stehen bleiben müsse, sondern in den Auszählungsraum hineingehen dürfe”, sagt Karin Kaiser.

“Einen weiteren Mangel habe ich bei der Bearbeitung der Briefwahlunterlagen festgestellt”, sagt Karin Kaiser. “In zwei Briefwahlbezirken wurden von den Wahlhelfern die roten Briefwahlumschläge einzeln geöffnet und Wahlschein und Stimmzettelumschlag getrennt sortiert, ohne daß es dabei ein Vieraugenprinzip gab. Sollten übersehene Fehler auf dem Wahlschein später noch festgestellt werden, so wird es in der Regel nicht möglich sein, den dazugehörigen Stimmzettelumschlag wieder zu identifizieren und auszusortieren. Dies habe ich den Wahlhelfern in den beiden Wahlbezirken auch mitgeteilt. Sie haben dann ihre Bearbeitungsmethode entsprechend umgestellt. Aber was vorher bearbeitet worden war, konnte natürlich nicht mehr rückgängig gemacht werden”.

Karin Kaiser sieht auch Optimierungsbedarf in der Behandlung der Briefwahlumschläge vor dem Wahltag. Die Wahlurnen seien lediglich mit einem Vorhängeschloß abgeschlossen. Der Schlüssel würde auskunftsgemäß in einem Tresor aufbewahrt werden. Nähere Erläuterungen habe man ihr aber mit der Begründung der Geheimhaltung nicht geben wollen. “Unabhängig von dem jeweiligen Berechtigungskonzept für den Zugang zum Tresor halte ich es aber für überdenkenswert, die Wahlurnen mit einer Plombe oder einem Sicherheitssiegel zusätzlich zu sichern”, führt Karin Kaiser weiter aus, weil dies nicht erfolgte.

Der Wahlraum für die Auszählung der Briefwahlunterlagen in Heikendorf war nach Ansicht von Karin Kaiser auch zu klein. Bei 34 Parteien seien die Wahlzettel naturgemäß sehr groß und der Sortiervorgang komplex und umfangreich. Dafür würde man mehr Platz benötigen, als es in diesem Wahlraum der Fall war. Eine angemessene Raumgröße würde die Arbeit der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erleichtern und damit das Risiko von Fehlern reduzieren.

In anderen Wahlbezirken im Amt Schrevenborn habe sie während der Zeit ihrer Wahlbeobachtung keine Mängel festgestellt, erklärt Karin Kaiser. “Nach meiner Auffassung besteht aber ein weiterer Schulungsbedarf der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der dortigen Verwaltung sowie der sodann vor Ort eingesetzten Wahlhelfer-Teams. Die Wahlen durch die Bürgerinnen und Bürger gehören zu den Kernelementen unserer Demokratie. Daher müssen die Prozeßabläufe bei Wahlen Chefsache sein”.

Karin Kaiser hält nach ihren Erfahrungen mit Juliane Bohrer jene Amtsdirektorin nicht für geeignet, die demokratischen Prozesse im Amt Schrevenborn weiterzuentwickeln. “Es ist für mich völlig unklar, warum Juliane Bohrer meine Wahlbeobachtung im Ratssaal wieder behindert hat. Auch wenn sie gegen mich persönlich und meine
Partei Vorbehalte haben sollte, so muß sie ihr Amt in neutraler Weise ausüben. Willkürliche Einschränkungen der Wahlöffentlichkeit nach Gutsherrenart sind nicht akzeptabel. Möglicherweise ist Frau Bohrer auch überfordert und kennt keine sachgerechte Fehlerkultur. Ich werde den Vorfall nun wieder weiterverfolgen müssen”, äußert Karin Kaiser abschließend.

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