Die UNESCO hat die Knickpflege in Schleswig-Holstein zum Immateriellen Kulturerbe erklärt. Damit erhält die schleswig-holsteinische Tradition eine besondere Ehrung. Die Knickpflege ist längst im Landesnaturschutzgesetz verankert, doch dies alleine reicht nicht aus, wenn um die Knicks jährlich für die Natur totes Land durch Monokulturen beackert wird. Zusätzlich fehlt es an Totholz in den Knicks.
Bei uns in SH wird auf rund 25% der Ackerfläche Mais angebaut. In etwa die gleiche Fläche wird für Weizen und Hafer verwendet, was zusammen bereits die gesamte Dauergrünlandfläche übersteigt.
Ökologisch betrachtet sind diese Flächen so wertvoll für die Natur, Flora und Fauna wie ein gepflasterter Parkplatz. Da die Begleitflora fehlt, die für wichtige Insekten und Bestäuber, aber auch Vögel, von hoher Bedeutung ist.
Die bisherige freiwillige Regelungen zu einem Blühstreifen ist bei weitem nicht zielführend und für die Natur unnütz, wenn dieser nach der Ernte oder im Frühjahr mit umgebrochen wird.
Daher fordern wir als Regionalverband Flensburg-Schleswig:
Echter Natur- und Artenschutz durch Erhalt und Schaffung natürlicher Habitate. Die Verpflichtung zu einem einseitig am Mais- und Getreidefeld anzulegenden Blühstreifen von min. 3 Meter Breite, der nicht gepflügt werden darf. Die Landwirte sind für diese Maßnahme zu entschädigen.