Schleswig-Holstein braucht mehr erschwinglichen Wohnraum – für Mieter wie für Käufer. Dazu muss der Landesentwicklungsplan für die nächsten Jahre so gefasst werden, dass sowohl im städtischen, als auch im stadtnahen Raum genügend Bauland für Wohnungen bereitgestellt wird. Die aktuelle Begrenzung des landesweiten Flächenverbrauches ist unrealistisch. Wer keine Flächen ausweisen will, der kann weder den Bürgern guten Wohnraum bieten, noch der Wirtschaft neue Gewerbegebiete.
Deutschland hat europaweit eine der geringsten Quoten von Wohneigentum.
Das wollen wir ändern, daher fordern wir:
- Grundsteuer und die Grunderwerbsteuer beim Ersterwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie abschaffen
- Wohnungsunternehmen sollen den Mietern deren Wohnung zum Kauf anbieten
- Wohnungsbaugenossenschaften sollen bei der Vergabe von Bauland bevorzugt werden.
- Eine steuerliche Sonderabschreibung für die eigengenutzte Immobilie soll möglich sein.
Den Bau von Wohnungen erleichtern:
Die Gemeinden können Bauland ausweisen und die zulässigen Geschoßflächenzahlen anheben. Durch Aufstockung, Verdichtung und die Nutzung von Brachflächen können neue Wohnungen entstehen und dabei helfen, Ortszentren wiederzubeleben.
Die Baukosten müssen erheblich gesenkt werden. Das neue “Energiewende- und Klimaschutzgesetz” stellt eine zusätzliche finanzielle Belastung für Wohneigentümer und Mieter dar. Seit 1. Juli 2022 gilt für neue Wärme- und Kälteanlagen eine Nutzungspflicht von 15 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs durch Erneuerbare Energien. Solche und andere Eingriffe in die Selbstbestimmung lehnt die AfD grundsätzlich ab.
Die AfD fordert ein neues Konzept für den sozialen Wohnungsbau, z.B. mit einer Förderung über Steuervorteile und Nachlässe für Investoren und Bauträger. Förderungswürdig sollten besonders Familien mit Kindern, Alleinerziehende und Bewerber in Ausbildung sein.
Einkommensschwache Mieter sind mit Wohngeld zu unterstützen.
Die AfD lehnt staatliche Überregulierungen sowie Investitionshemmnisse wie die Mietpreisbremse oder den Mietendeckel ab.