Corona-Maßnahmen: Eine Retrospektive

Seit nunmehr sechzehn Monaten beherrschen und spalten das Thema Corona und die von der Politik festgelegten Maßnahmen, unter fortschreitender Aushebelung der grundgesetzlich verankerten Grund- und Freiheitsrechte, die Gesellschaft und destabilisieren zunehmend das soziale Miteinander. War anfangs noch eine gewisse Angst und Verunsicherung bezüglich des Schweregrades und der Auswirkungen des sogenannten Corona-Virus im Vergleich z.B. zum Influenza-Virus aufgrund der spärlichen Datenlage verständlich und nachvollziehbar, so sind – nach immer zahlreicheren Erkenntnissen, Informationen, Statistiken und Untersuchungen – die einschränkenden Corona-Maßnahmen schon lange nicht mehr logisch zu begründen. Psychologisch beeindruckend und beängstigend zugleich ist die Tatsache, dass die fast tägliche und regierungskonforme Corona-Angst-Panik-Propaganda – ohne Hinzuziehung von „echten“ Experten – wohl offensichtlich dazu geführt hat, dass viele Menschen es wohl nicht mehr als notwendig erachten, den eigenen Denkapparat unabhängig von staatlich gelenkter Corona- und Impf-Propaganda zu nutzen und wenigstens Plausibilitätsprüfungen durchzuführen. Es gibt mittlerweile viele Beispiele und negative soziale Entwicklungen, welche seit geraumer Zeit als „neue Normalität“ der von der Mehrheits-Gesellschaft relativ stoisch ertragenen Maßnahmen ohne großen Widerstand „gelebt“ werden.

Die Maske ist gefordert
Der seit Jahrzehnten an vielen Autospiegeln vormals installierte Wunderbaum – als offensichtliches Statussymbol für subjektiv wohlriechendes Hygienebewusstsein – wurde längst durch „die Maske“ ersetzt, durch den Atemschutz, der wegen seiner Dichte im wahrsten Sinne des Wortes vor dem Atmen schützt. War vor den Corona-Maßnahmen beim maskierten Betreten einer Bank ein von Bankangestellten unverzüglich ausgelöster Alarm die Folge, so werden heutzutage die Polizei oder das Ordnungsamt dann gerufen, wenn völlig „Unmaskierte“ diesen sensiblen Bereich betreten. Dabei fühlen sich nicht immer nur die Mitarbeiter einzelner Unternehmen als Erfüllungsgehilfen der staatlichen Repression gegen „Frei-Atmer“, zur Durchsetzung der Corona-Verordnungen befugt, nein, es ist auch ein wachsendes Denunziantentum der lieben „Mitbürger“ zu verzeichnen.

Bereits im Mai 2020 hat sich der Autor von vielen Bürgern bei Beginn der Maskenpflicht anhören müssen, was denn wohl dagegenspräche, diesen Mundschutz (anfangs nur Schal, Tuch oder ähnliches obligatorisch) zu tragen, vermutlich für zwei Wochen. Der Autor – als gelernter Pessimist, also als Optimist mit Erfahrung – hat schon voriges Jahr zu bedenken gegeben, dass dieser Maskenzwang unter dem Deckmantel des Infektionsschutzgesetzes eine Maßnahme darstellt, die – politisch gewollt – zu weiteren und verschärften Maßnahmen führen würde, zumal diese Masken keinerlei signifikanten Schutz bieten.
Die Bundesregierung hat auf Anfrage bisher auch keinerlei Veranlassung gesehen, einen wissenschaftlichen Beweis für die Wirksamkeit der Masken vorzulegen, um die verordnete Maskenpflicht überhaupt zu begründen. Millionenschwere Maskendeals von Politikern, deren Angehörigen und Verwandten als Nutznießer zählen, sind nach Meinung des Verfassers jedenfalls keine plausible Begründung.

So unbedenklich ist die Maske nicht
Dagegen gibt es zahlreiche negative Begleiterscheinungen und Nebenwirkungen beim regelmäßigen Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, so etwa Sauerstoffmangel, CO2-Rückatmung oftmals mit Anstieg auf 5-stellige PPM-Werte (vor allem bei Kindern) nach nur wenigen Minuten, Pilzinfektionen, Entzündungen, Ekzeme und andere Hautkrankheiten. Aus gutem Grunde ist die Benutzung von Arbeitsmasken im Beruf auf neunzig Minuten begrenzt. Aber solche arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben oder Untersuchungen und Beratungen, ob jemand die Maske überhaupt tragen sollte oder aus gesundheitlichen Gründen eben nicht, und wenn ja, wie lange, sind für die verpflichtete Gesamtbevölkerung nicht gefragt.

Weiterhin scheint die besondere Gefährdung von Kindern beim Tragen der Atemschutzmasken – als Schutz vor dem natürlichen Atmen – unter Berücksichtigung des Totraumvolumens noch nicht ausreichend in das öffentliche Bewusstsein vorgedrungen zu sein. Es würde der Aufklärung auch dienlich sein, die den FFP2-Masken beiliegende Begleit- und Infotexte – sofern vorhanden – durchzulesen oder den angegebenen Web-Links für eine ausführlichere Information zu folgen. Dort kann man auch lesen, gegen welche Partikel diese Masken tatsächlich schützen. Weiterhin findet man dort die Warnungen, dass bei falscher Anwendung – also auch Überschreiten der maximalen Tragezeit – gesundheitliche Schäden drohen, sogar mit Todesfolge.

Sogenannte – vor allem staatlich bezahlte – „Fakten-Checker“ behaupten trotzdem beharrlich das Gegenteil und beschwören die Wirksamkeit gegen Viren. Hersteller ändern mittlerweile – aufgrund der „aktuellen Pandemie-Situation“ ihre Beispieltätigkeiten für die FFP2-Maske zusätzlich auf „Umgang mit Schimmel, Bakterien und Viren der Risikogruppe 2 (Risikogruppe 3 in Ausnahmefällen)“. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Abgesehen davon sind die Masken oftmals mit den verschiedensten und für den Organismus schädlichen Chemikalien kontaminiert. Die Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz außerhalb geschlossener Räume offenbart zudem entweder die totale Unkenntnis der Politiker in entsprechenden Sachfragen oder dient einem ganz anderen Zweck.

Schwierig ohne Maske
Am Anfang der Corona-Maßnahmen war noch die Glaubhaftmachung ohne Attest ausreichend, um gesundheitliche Gründe gegen das Tragen der Maske zu rechtfertigen. Heute im Zuge der immer umfangreicher mit Vorschriften anwachsenden Corona-Landesverordnungen – ist der Nachweis durch ein Attest gegenüber privatwirtschaftlichen Unternehmen zwingend erforderlich geworden, auch wenn man die Fiktion aufrecht hält, alles sei freiwillig.

Vor einigen Jahren noch hätte kein Datenschutzbeauftragter jemals zugelassen, dass ärztliche Nachweise Unbefugten zur Einsicht vorgelegt werden müssen, noch dass private und höchstvertrauliche Daten unter dem Deckmantel der Kontaktverfolgung preisgegeben werden. Heute sind zahlreiche Privatunternehmen durch die in der jeweils gültigen Landesverordnung vorgeschriebenen Corona-Maßnahmen und durch die völlig überzogenen und freiheitseinschränkenden Vorschriften des Staates zu Erfüllungsgehilfen und Beihilfe leistenden „Corona-Maßnahmen-Vollstrecker“ befördert wurden. Mittlerweile kann jedes Unternehmen, oft aus Angst sogar noch über die jeweils aktuell geltenden Bestimmungen hinaus, Maßnahmen gegenüber Belegschaft und Kunden verhängen; sicher ist sicher. Dabei wollen diese vormals freien, nun Betroffenen nur weiterhin gerne am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.

Dabei werden „freiwillige“ Verschärfungen der Maßnahmen vom Gesetzgeber geduldet, mit einem Achselzucken, dass diese privatwirtschaftlichen, zusätzlichen Corona-Vorschriften freie Unternehmerentscheidungen seien, bei der sich der Staat nicht einmischen dürfe. Was für ein Hohn! Somit werden sogar in den Landesverordnungen eindeutig und explizit definierte Ausnahmetatbestände unterlaufen.

Und die Ärzte?
Viele Ärzte, welche vormals Masken-Atteste, etwa bei Asthma oder ähnlichen gesundheitlichen Einschränkungen, ausgestellt haben, stellen seit geraumer Zeit kaum mehr Atteste aus. Dabei scheint es nunmehr völlig egal zu sein, ob der Patient Lungenprobleme oder andere schwerwiegende Leiden oder Funktionsstörungen hat, die ein Masken-Tragen aus gesundheitlichen Gründen ausschließen. Diese Ärzte haben mit dem hippokratischen Eid wohl nicht mehr viel am Hut, sie beugen sich einer generellen Tendenz. Dafür sprechen auch diverse Schilder an Arztpraxen, dass man mit bestimmten Krankheitssymptomen die Praxis bitte nicht mehr betreten, sondern lieber eine telefonische Beratung in Anspruch nehmen solle. Patienten mit Masken-Attest dürfen teilweise – ohne Maske – nicht mehr in die Wartezimmer, sondern müssen draußen vor der Praxistür auf den Aufruf zur Behandlung warten. Strafe für das Maske-Nicht-Tragen muss natürlich sein! Dabei hat der Autor schon selbst feststellen müssen, dass sich vor der Praxistür manchmal nur das sogenannte Wetter befindet. Allerdings ist ein nettes Gespräch mit vorbeigehenden Passanten möglich, warum man denn vor einer Arztpraxis als fast „Aussätziger“ auf einem Stuhl nahe der Straße zu warten hat.

Als Begründung fällt einem dazu nur ein, dass prinzipiell vormals titulierte Gesunde (heutzutage „asymptomatisch Erkrankte“) ohne Maske für die Träger einer Maske im Wartezimmer anscheinend als potentielle Lebens-Gefährder angesehen werden. Da die Maskenträger ja durch ihre qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung nach herrschender Meinung geschützt sind, stellt sich natürlich die Frage, wen man denn überhaupt gefährdet? Nützt die Maske vielleicht doch nichts? Für etwaige Arztbesuche sollte man sich terminlich daher als „Maskenloser“ eine gute Wetter-App auf sein Smartphone laden, will man bei Gewitter nicht ein zusätzliches gesundheitliches Risiko auf sich nehmen.

Grund für diese Absurditäten ist offensichtlich einerseits die Tatsache, dass Ärzte, die sich noch als Dienstleister des Patienten statt als Handlanger der Corona-Politik verstehen, oftmals unter Druck gesetzt werden. Ärzte müssen heutzutage mit Haus- und Praxisdurchsuchungen durch die Polizei rechnen, mit dem Vorwurf der Ausstellung von unrichtigen Gesundheitszeugnissen. Ärzte werden mit solchen totalitären Mitteln veranlasst, keinerlei Atteste mehr auszustellen. Andererseits gibt es tatsächlich Ärzte, die – indoktriniert durch die wohl orchestrierte und fast tägliche Corona-Propaganda – die totalitären und die Gesellschaft spaltenden Maßnahmen nicht nur freiwillig mittragen, sondern – im vorauseilendem Gehorsam – den Patienten mit eigenen zusätzlichen Corona-Maßnahmen beglücken. Vorteil: Mittlerweile trennt sich die Spreu vom Weizen und man kann künftig besser entscheiden, wem man sein eigenes Leben zur Behandlung anvertraut: Den Handlangern der Politik oder den richtigen Ärzten, welche dem hippokratischen Eid noch Vorrang einräumen und bei denen der Patient noch an erster Stelle steht!

Und das Virus ist schlau
Wenn man sich die ganzen Corona-Landesverordnungen mit ihren teils völlig unsinnigen und widersprüchlichen Maßnahmen und das gesteuerte Verhalten der Landesregierungen einmal genauer anschaut, dann fällt signifikant auf, dass das Virus offensichtlich mit einer Intelligenz gesegnet ist, die manchen Politiker vor Neid erblassen lassen müsste. Das Virus kann offensichtlich Uhrzeiten lesen, wann es aktiv zu sein hat, kennt die Wochentage, an denen es „frei“ hat, ist nicht ansteckend, wenn die Menschen mal sitzen oder mal stehen, oder beim Rauchen oder der Nahrungsaufnahme. Im Restaurant auf den Gängen ist es gefährlich, am Tisch setzt es sich gleich mit hin und pausiert. Es kann sogar zwischen „guten Demos“ (da geht es gar nicht erst hin!) und „schlechten Demos“ (Corona-Maßnahmengegner – da ist das Virus aber sowas von aktiv!) unterscheiden. Deshalb werden mittlerweile schlechte Demos, die das Virus – und die Bundesregierung – nicht mag, rigoros verboten, während die guten Gegendemos (wohlgemerkt ohne „Hauptdemo“) offensichtlich ohne große Einschränkungen genehmigt und mit freundlicher Unterstützung durch die Polizei begleitet werden. Bei „schlechten Demos“ von Kritikern der Corona-Maßnahmen werden friedliche Demonstranten teils mit brutaler Gewalt niedergeknüppelt.

Um auch ´mal etwas Positives über das Corona-Virus zu berichten: Corona hat offensichtlich – will man den verfügbaren offiziellen Statistiken Glauben schenken – die Grippe besiegt! Auch andere schwere Krankheiten scheint es seit Corona nicht mehr zu geben, da deren Erwähnung in den Medien höchstens nur noch marginal ist. Corona hat anscheinend die absolute Deutungshoheit über das weltweite Krankheitsgeschehen der Menschheit erlangt.

Es war wohl Planung
Die Angstpolitik, um die Corona-Maßnahmen im Rahmen der – losgelöst von den tatsächlichen Verhältnissen – willkürlich ausgerufenen und vermeintlich epidemischen Lage nationaler Tragweite begründen und durchsetzen zu können, war nachweislich von Anfang an geplant, wie ein inzwischen bekanntes Strategie-Papier des Bundesinnenministeriums von April 2020 belegt. Darin heißt es unter anderem, dass der worst case mit allen Folgen für die Bevölkerung in Deutschland unmissverständlich zu verdeutlichen ist. Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen, müssen die konkreten Auswirkungen einer Durchseuchung auf die Gesellschaft verdeutlicht werden. Und man müsse klarmachen, dass viele Menschen, qualvoll um Luft ringend, zu Hause sterben! Bereits am Anfang, bei Einführung der AHA-Regeln, haben die Ministerien und die Bundesregierung auf Plakaten unmissverständlich klargemacht, dass diese Regeln solange gelten, bis ein Impfstoff als alleiniger Heilsbringer verfügbar ist. Das Immunsystem des Menschen hat leider ausgedient!

Die Inzidenzen sind fragwürdig
Auch wenn es natürlich bedauerlich ist, dass Menschen – vornehmlich im hohen Alter – an Krankheiten, zumal mit Vorerkrankungen, sterben können, so wird man dieses durch Politik wohl eher nicht verhindern können. Eine Null-Covid-Inzidenz kann also nur von politischen Traumtänzern gefordert werden. Der sogenannte Inzidenz-Wert – wie auch der PCR-Test – ist überhaupt nicht geeignet, das wahre Krankheitsgeschehen durch Corona tatsächlich abzubilden, geschweige denn überhaupt Grundrechtseinschränkungen durch gesetzlich verordnete Corona-Maßnahmen zu begründen und zu rechtfertigen, dazu ist der Wert viel zu leicht zu manipulieren.

Im ganzen Ablauf ist zudem das Parlament – obwohl zuständig – nicht ausreichend beteiligt. Die Ministerkonferenzen, auch wenn sie noch so aktiv waren, haben keine Legitimation, können daher auch nicht über derartige, einer Demokratie unwürdigen Maßnahmen beschließen.

Der PCR-Test ist zudem überhaupt nicht für diagnostische Zwecke ohne weitergehende Untersuchungen zugelassen, was mittlerweile doch einige Länder und Organisationen, auch die WHO, begriffen haben. PCR-Tests in Verbindung mit einem hohen CT-Wert (Testzyklen zur Bestimmung der Viruslast), ergeben viel zu leicht Scheininfizierte, sogenannte Falschpositive, die andere Personen nicht anstecken können. Nicht jede offiziell infizierte Person an SARS-CoV-2 bedeutet also eine potenzielle Ansteckungsgefahr für andere Menschen.

Das Oberlandesgericht Linz hat daher festgestellt, dass es an einer Übertragbarkeit der Krankheit mangelt, wenn eine Viruslast durch einen CT-Wert von über 30 bestimmt wurde.

Regierungspropaganda
Ganz schlimm ist weiterhin seit über einem Jahr die Corona-Propaganda der Regierung. Alle bisher verfügbaren Fakten, Statistiken, Untersuchungen und amtliche Auswertungen belegen mittlerweile eindeutig, dass diese Corona-Impf-Regierungspropaganda die Menschen willkürlich und vorsätzlich belügt und die wahren Verhältnisse verschleiert.

Da werden Sterbestatistiken über saisonale Krankheitszeiträume akkumuliert, es wird nicht unterschieden, ob an oder mit Corona verstorben, Politiker und Prominente lassen sich weltweit nachweislich (und einige sogar mehrfach) öffentlichkeitswirksam Fake-Impfungen verpassen, eine signifikante Übersterblichkeit gibt es nicht, ebenso gibt es keine angebliche Überlastung des bundesweiten Gesundheitssystems aufgrund von Corona, die ja die ganzen Corona-Maßnahmen primär begründen soll. Ganz im Gegenteil: Zahlreiche Krankenhäuser wurden während der angeblich schlimmsten Pandemie aller Zeiten geschlossen, tausende Mitarbeiter im Gesundheitsdienst wurden „freigestellt“ oder in Kurzarbeit geschickt, Intensivbetten wurden von knapp 27.000 auf 25.100 abgebaut, damit die Krankenhäuser eine gewünscht hohe Auslastung und drohende Überlastung nachweisen können, um gesetzlich geschaffene, finanzielle Anreize in Anspruch nehmen zu können. Das System ist ganz einfach: Baut man die Zahl der Intensivbetten offiziell ab, steigt die Gesamt-Auslastung automatisch auf einen gewünschten hohen Wert.  Das hat aber nichts mit Corona zu tun. Die regionalen Überlastungen sind primär durch den massiven Abbau und zu geringen Personalschlüssel im Pflegebereich der letzten Jahre bedingt, deren Auswirkungen schon bei den letzten Grippewellen eindeutig sichtbar wurden. Eine schlechte Entlohnung der Pflegeberufe verstärkt dazu noch die Probleme.

Daten zu Nebenwirkungen und Impfschäden
Die von der Politik verordneten Corona-Maßnahmen zielen durch massive Einschränkungen der grundgesetzlich verbrieften Freiheitsrechte darauf ab, dass sich möglichst jeder mit einer Substanz impfen lässt, die nur per Notfallzulassung in Verkehr gebracht wurde und die überhaupt nicht mit einem herkömmlichen Impfstoff verglichen werden kann, die also noch viele unbekannte Risiken mit sich bringt. Die Bevölkerung aber nötigt man, sich impfen zu lassen. Sie wird somit zum Teilnehmer einer Testreihe, deren Ausgang noch ungewiss ist. Als Belohnung erhält der Bürger die Rechte zurück, die ihm ohnehin zustehen.

Die EudraVigilance, dem Informationsnetzwerk der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) führt mit Stand 24. Juli 2021 annähernd 750.000 Impfschadensfälle für die vier über die EMA zugelassenen Covid-19-Impfstoffe auf. Unter Berücksichtigung der plötzlich und ohne Begründung durchgeführten Löschung von Daten zu Impfnebenwirkungen aus der EMA-Datenbank müsste es sich zum gleichen Stichtag sogar um über 830.000 Fälle handeln, darunter über 10.000 Todesfälle im Zusammenhang mit der Impfung. Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher sein, ein Faktor zwischen 10 bis 100 scheint nicht unrealistisch.

Auf dem Weg zur Impfpflicht auf Dauer
Trotzdem werden immer mehr Menschen – auch unter Androhung der Vernichtung ihrer wirtschaftlichen Existenz – dazu genötigt, sich impfen zu lassen. Eine freie Entscheidung zur Unversehrtheit des eigenen Körpers scheint bei angedrohtem Arbeitsplatzverlust und gesetzlicher Legitimation mittlerweile unmöglich. Die Politik bestimmt, wann eine Pandemie anfängt und aufhört, nicht das Virus selbst. Für die Impfstoffe sind von der EMA bereits Entwicklungspläne verabschiedet worden, welche die Impfstoff-Hersteller verpflichten, ihre Impfstoffe für Minderjährige von Geburt an bis unter 18 Jahren zu erproben; die Ergebnisse müssen im Verlauf von 2024 (von 2025 im Fall von Novavax) vorliegen. Kinder unterliegen in Baden-Württemberg bereits schon jetzt teilweise einem absoluten (indirekten) Impfzwang, da es in Schulen ein Zutritts- und Teilnahmeverbot gibt, sollten die Schüler keine medizinische Maske tragen oder weder einen Testnachweis noch einen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen. Diese Schüler sind nicht berechtigt, ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Fernunterricht zu erfüllen. Die Nichterfüllung der Schulpflicht im Präsenzunterricht aufgrund der Zutritts- und Teilnahmeverbote gilt als Verletzung der Schulbesuchspflicht. So kann man natürlich auch den angeblich nicht vorhandenen Impfzwang durchsetzen!
Kinder und Jugendliche werden ebenfalls schon ohne elterliche Zustimmung geimpft.

Die sogenannte 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) dient ebenfalls der Umsetzung des Impfzwanges, den es offiziell angeblich überhaupt nicht gibt. Kann natürlich jeder selbst entscheiden, ob er an Veranstaltungen oder überhaupt am gesellschaftlichen Leben noch teilhaben will! Aus der 3G-Regel wird künftig – bei willkürlich festgelegten Inzidenzen und Krankenhaus-Auslastung – die 2G-Regel, dann haben nur noch Geimpfte und Genesene (½ Jahr Gnadenfrist!) Zutritt! Da der Genesenen-Status automatisch abläuft, Tests dann auch keinen Zutritt mehr erlauben, handelt es sich de facto am Ende um die 1G-Regel (geimpft).

Einige Politiker, vielmehr sich immer häufiger selbst outende Corona-Möchtegern-Diktatoren, haben bereits angekündigt, dass der Prozess des Impfens mehrfach und auch über mehrere Jahre gehen muss. Niemand muss also denken, zweimal gepikst und das war´s schon. Das wird Alltag der nächsten Jahre nach der Wahl werden. Völlig nebensächlich daher die Tatsache, dass auch Geimpfte weiterhin ansteckend sein können, sich selbst infizieren können und die versprochene Impfwirkung wohl doch nicht so lange anhält wie vermutet. Deshalb werden schon jetzt regelmäßige „Booster-Impfungen“ (Wiederholungs-Impfungen) angekündigt. Weil Geimpfte zu oft positiv getestet werden, änderte man zudem einfach die Test-Richtlinien. Daher muss die Angst- und Panikmache sogar noch verstärkt fortgesetzt werden, und zwar anscheinend solange, bis es keine Zahlen mehr für die nächste Welle und keinen griechischen Buchstaben mehr für die nächsten Mutationen gibt.

Steckt etwas anderes dahinter?
Mit der 78-seitigen „Corona-Bekämpfungsverordnung“ (Corona-BekämpfVO) des Landes Schleswig-Holstein vom 25. Juni 2021 wurde mit Datenstand vom 23. Juni 2021 lediglich eine landesweite 7-Tages-Inzidenz von 4,0 festgestellt.  Zur Klarstellung: Bei lediglich vier positiven, möglicherweise vier falschpositiven Testergebnissen pro 100000 Einwohnern im Zeitraum von einer Woche hört der Corona-Wahnsinn immer noch nicht auf. Deshalb drängt sich der Verdacht auf, dass in diesem Land mit voller Absicht der politisch Verantwortlichen offensichtlich Interessen durchgesetzt werden sollen, die primär mit dem Schutz der Bevölkerung nichts zu tun haben.

Freiheit stirbt scheibchenweise
Wer seine Grundrechte und Freiheiten aus Bequemlichkeit und trügerischer Hoffnung auf Besserung der Zustände scheibchenweise hergibt, der wird sie am Ende als Ganzes verlieren. Wer aus der Geschichte nichts lernt, ist dazu gezwungen, die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen.

Für die seit über einem Jahr beschlossenen und durchgeführten Corona-Maßnahmen fehlen evidenzbasierte, wissenschaftlich unabhängige Beweise, welche die stark freiheitseinschränkenden Maßnahmen rechtfertigen könnten. Die weiterhin aufrechterhaltene „epidemische Lage nationaler Tragweite“ ist deswegen mit sofortiger Wirkung zu beenden und die Corona-Verordnungen der Bundesländer sind – ebenso wie alle sich gegen die Grund- und Freiheitsrechte richtenden gesetzlichen Bestimmungen – ersatzlos zu streichen.

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