Europäischer Gerichtshof urteilt nach Klage: Eine afghanische Frau zu sein, reicht als Asylgrund!

Sie können es nicht lassen: Der Europäische Gerichtshof hat nunmehr entschieden, dass afghanische Frauen allein aufgrund ihres Geschlechts Anspruch auf Asyl innerhalb der EU haben. Ein weiterer Beweis dafür, dass das Asylrecht inzwischen eine derartige pauschale und unkontrollierte Ausweitung hinter sich hat, dass der ursprüngliche Gedanke der Berücksichtigung einer „individuellen“ Verfolgungsgeschichte längst keine Rolle mehr spielt. Wieder einmal wird das Recht auf Asyl zu einem Freibrief – ohne Berücksichtigung der Folgen für die aufnehmenden Staaten.

Niemand bestreitet, dass die Lage der Frauen in Afghanistan im Vergleich zum westlichen Verständnis individueller Freiheit katastrophal ist. Gleichberechtigung von Mann und Frau spielen in der islamischen Welt eine untergeordnete Rolle – so auch unter den Taliban in Afghanistan. Doch das pauschale Zugeständnis von einem Anrecht auf Asyl aufgrund des Geschlechts und der Herkunft würde im Ergebnis nicht nur bedeuten, dass im Prinzip alle 20 Millionen Frauen Afghanistans ein Anrecht auf Asyl hätten – sondern ein Großteil der Frauen außerhalb der westlichen Welt. Damit wird das Grundprinzip des Asylrechts, nämlich der individuelle Schutz vor spezifischer Verfolgung, nun wirklich vollends verworfen. Eine Differenzierung zwischen denjenigen, die tatsächlich verfolgt werden, und allen anderen, wurde somit letztlich komplett verworfen.

Europa kämpft ohnehin schon massiv mit den Folgen der Migrationsströme der letzten Jahre. Viele Staaten sind so wie Deutschland überfordert, die soziale Infrastruktur ist angespannt, Migration spaltet die Gesellschaft immer mehr und die innere Sicherheit erodiert. Diese Entscheidung gießt nunmehr nur noch mehr Öl ins Feuer!

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