Rundfunkbeitrag unter Beschuß

Daß der Zwangsbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk rechtswidrig ist, haben bereits eine ganze Reihe von Klägern bis zur letzten Instanz angeführt – bisher leider ohne Erfolg. Nun macht die Doktorarbeit einer jungen Wirtschaftsjuristin Schlagzeilen.

Sie hält nur eine Finanzierung durch Steuern mit dem Grundgesetz vereinbar. Dänemark und Norwegen gehen bereits diesen Weg, Frankreich stellt gerade um, in Österreich fordert es die FPÖ schon seit Jahren.

Doch ARD und ZDF geben sich davon unbeirrt. Vor wenigen Tagen übermittelten die beiden Riesenanstalten ihren angeblichen Finanzbedarf an die zuständige Kommission. Über Zahlen wollen sie dabei allerdings nicht sprechen – was für eine unwürdige Geheimniskrämerei für Anstalten öffentlichen Rechts! „Moderat“ soll die Erhöhung ausfallen, heißt es lediglich unisono. Wie bitte? Was ist mit den vollmundigen Ankündigungen, endlich Geld einzusparen, statt immer Neues vom Bürger abzupressen, der zahlen muß, auch wenn er das Programmangebot überhaupt nicht nutzt?

Doch die Sendergewaltigen, die zuletzt mit Skandalen von sich reden machten, statt mit gutem Programm, wiegen sich durch höchstrichterliche Urteile in Sicherheit. Die Zwangsgebühr wird im RBB seit Jahren sogar zur Selbstbereicherung genutzt. Diese abgehobene Clique versteht nur eine Sprache: Sofortige Entlassung und Abschaffung des Zahlzwangs!

Volker Schnurrbusch
Medienpolitischer Sprecher der AfD Schleswig-Holstein

Themen: 

AfD Kreisverbände

AfD Spendenschwein

visitor counter