Schwarz-Grüne Landesregierung will die Opposition einschränken

Die Schwarz-Grüne Landesregierung plant eine weitreichende Reform des Kommunalrechts – und die hat es in sich: Gemeindevertretungen von größeren Städten (über 25.000 Einwohner) sollen künftig selbst darüber entscheiden können, ob zur Bildung einer Fraktion drei statt zwei Mandatsträger erforderlich sind. Wollen sich die Altparteien so etwa die unliebsame Opposition (beispielsweise von der AfD) vom Hals halten?!

Noch erschreckender ist es, dass die Altparteien Bürgerbegehren einschränken wollen. So sollen gegen bestimmte Beschlüsse keine Bürgerbegehren mehr zulässig sein. Zusätzlich soll eine Drei-Monats-Frist eingeführt werden. Die AfD Schleswig-Holstein lehnt derartige Vorstöße entschieden ab.

Denn die AfD setzt sich seit ihrer Gründung für mehr direkte Demokratie ein. Hürden für Bürgerentscheide müssen unbedingt gesenkt werden. Volksabstimmungen auch auf Bundesebene möglich gemacht werden. Wir wollen mehr statt weniger Demokratie wagen!

Siehe auch NDR: Streit um Kommunalwahlrecht

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