Vergangene Woche hielt der AfD-Bundestagsabgeordnete Gereon Bollmann (Kreis Rendsburg-Eckernförde) eine Rede zu einem Antrag der Unionsfraktion. Diese forderten zuvor die Speicherung aller IP-Adressen, um sexuellen Kindesmissbrauch zu bekämpfen. Bollmann sagte, der Missbrauch von Kindern sei zwar “eine der widerlichsten Arten von Kriminalität.” Diese Delikte “schreien geradezu nach Strafverfolgung!“ Doch IP-Speicherung setze auf die falschen Mittel. Bollmann bezeichnete den Antrag zudem als unverhältnismäßig und “Trojanisches Pferd”.
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„Der Missbrauch von Kindern ist eine der widerlichsten Arten von Kriminalität!“, sagt der AfD-Abgeordnete Gereon Bollmann, der damit freilich eine Selbstverständlichkeit ausspricht. „Diese Delikte schreien geradezu nach Strafverfolgung!“ Doch ein Antrag der Unionsfraktion, der diesem Problem Herr werden will, setzt auf die falschen Mittel. Bollmann zieht einen Vergleich zum trojanischen Pferd: Das Pferd ist der Kinderschutz, die im Pferd verborgenen Krieger sind die Speicherung von Daten auf Vorrat.
Denn gerade weil der Missbrauch von Kindern so widerlich und unerträglich ist, eignen sich solche Taten auch besonders gut, um mit ihr andere Ziele zu verstecken, betont Bollmann. Die Speicherung von Daten auf Vorrat könne missbraucht werden und führe auch kaum zu Erfolgen. Bei einer Durchsuchung werden häufig sogenannte Zufallsfunde gemacht – die Staatsanwaltschaften sprechen hierbei von „Beifang“. Es wird also etwas anderes gefunden als das, wonach zunächst offiziell gesucht wurde. Da die Staatsanwaltschaften im Widerspruch zum EU-Recht immer noch gegenüber dem Justizminister weisungsgebunden sind, befürchtet Bollmann die Versuchung, auf die gespeicherten IP-Adressen zuzugreifen und bei dieser Gelegenheit auszuspähen, was sich beim politischen Gegner so alles finden lässt.
Bollmann gibt außerdem zu bedenken: Auch Kriminelle kennen die anonymen VPN-Netzwerke und Darknet-Möglichkeiten, bei denen die Vorratsdatenspeicherung keinen Nutzen bringt. Die von der CDU vorgeschlagene Regelung sei daher unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig. Die AfD hingegen wolle den Kinderschutz im Netz ernsthaft und wirksam verbessern. „Wir wollen die gebündelten Arbeitsgruppen bei den Cybercrime-Staatsanwaltschaften verstärken!“, betont Bollmann. Schließlich haben die entsprechenden Staatsanwälte auch Erfolg – und sie haben auch die Möglichkeit, verdeckte Ermittler einzusetzen. Das kostet zwar Geld. Doch Bollmann lässt keinen Zweifel: Dieses Geld müssen wir in die Hand nehmen, wenn wir unseren Kindern wirklich helfen wollen.
Der Antrag 20/2344 wurde von den Parteien schlussendlich mehrheitlich abgelehnt.