Parteinahe Stiftung der AfD will Fördermittel einklagen

Im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wurde Ende Mai entschieden, dass die staatliche Förderung für die parteinahen Stiftungen der CDU, CSU, SPD, FDP, Linke und Grüne deutlich erhöht wird. Dabei wurden sie allein im Jahr 2020 mit bereits über 540 Mio. Euro subventioniert. Einzig die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung geht weiterhin völlig leer aus. In einem 20-minütigen Gespräch mit JF-TV kündigt die Vorsitzende Erika Steinbach an, dagegen rechtliche Schritte einzuleiten, nötigenfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

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„Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der beständig geübten Praxis stehen der Desiderius-Erasmus-Stiftung Fördermittel des Bundes zu“, schrieb Erika Steinbach, 2005 noch Bundestagsabgeordnete der CDU, am 20. Mai in einem Rundschreiben an die Mitglieder und Interessenten. Diese Mittel seien in der Sitzung des Haushaltsausschusses vom 19. Mai der Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) „durch eine unzulässige Protokollerklärung“ verweigert worden. Damit verhalte sich der Ausschuss sowohl rechtswidrig als auch demokratiefeindlich.“

„Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1986 und zudem der seit Jahrzehnten geübten eigenen Praxis der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages stehen der DES spätestens ab diesem Haushaltsjahr ganz eindeutig Fördermittel des Bundes zu.“

Das habe die Bundesregierung durch das Bundesverwaltungsamt auf Klage der Stiftung, bereits 2019 Fördermittel zu erhalten, in ihrem Schriftsatz vom Mai 2019 selbst deutlich gemacht, als sie argumentierte: „Vielmehr ist für das Kriterium der Dauerhaftigkeit, sowohl für die Bejahung, als auch für die Aberkennung, der Einzug bzw. Nichteinzug in den Deutschen Bundestag in zwei aufeinander folgenden Legislaturperioden entscheidend.“

Erika Steinbach hält einen Vortrag für die Desiderius-Erasmus-Stiftung

„Der Anspruch der DES auf diese Mittel des Bundes basiert ab diesem Jahr nicht mehr allein auf dem gewichtigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1986, wonach es der Gleichheitsgrundsatz gebietet, alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen zu beteiligen, sondern bezieht nunmehr die praktizierten, jahrzehntelangen Fördergrundsätze des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung bezüglich anerkannter politischer Stiftungen mit ein.“

Den rechtlichen Anspruch auf Förderung unterstreichen in öffentlichen Stellungnahmen der Staatsrechtler Prof. Christoph Möllers und bereits zuvor der eher linke Wissenschaftler Prof. Claus Leggewie deutlich.

Auch ansonsten gibt es keinerlei Kriterien, die eine Förderung der DES ausschließen könnten. Trotzdem maßte sich der Haushaltsausschuss an, in einer Protokollerklärung festzulegen, wer sich nach seiner Ansicht rechtsstaatlich verhält und damit förderungswürdig sei und wer nicht. Und das, obwohl auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen (Drucksache 19/28130) aus der letzten Legislaturperiode die Bundesregierung antwortete, dass die DES „rechtlich, personell, organisatorisch und finanziell unabhängig“ von der AfD sei und kein Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Zudem ist die der DES nahestehende AfD zum zweiten Mal demokratisch in den Deutschen Bundestag gewählt worden. Sie ist zudem weder verboten noch verfassungsfeindlich.

„Der Haushaltsausschuss macht mit der eindeutig rechtswidrigen Protokollerklärung, durch die die DES von der Förderung ausgeschlossen wurde, einmal mehr deutlich, dass ihm rechtsstaatliches und demokratisches Handeln fremd geworden ist“, so Steinbach. „Eigenmächtig maßt sich der Haushaltsausschuss an, festzulegen wer demokratisch sei. Das ist pure Willkür.“

Nunmehr ist es die Aufgabe des Deutschen Bundestages, diesen Rechtsbruch zu beheben. Für den Fall, dass das nicht geschieht, kündigte Steinbach an, „mit allen rechtsstaatlichen Mitteln, bis hin zur europäischen Gerichtsbarkeit“ vorzugehen.

In einem Interview mit der Zeitung Junge Freiheit sprach Erika Steinbach auch darüber, dass der zulässige Meinungskorridor in Deutschland immer enger werde. „Heute drohen soziale Sanktionen für Meinungen, die 2005 noch Mitte waren.“ Ihre Werte und Ansichten hätten sich seit 2005 nicht verändert, im Gegenteil. Doch wer heute Dinge formuliere, die seinerzeit führende Politiker bis hin zu Altkanzler Helmut Schmidt sagten, laufe Gefahr, ins Visier des Verfassungsschutzes zu geraten.

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