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Neues Gesetz gegen „Extremisten“ bei Bürgermeisterwahlen – Ein gefährlicher Schritt zur Aushöhlung der Demokratie!

Kiel. Die schwarz-grüne Landesregierung plant ein Gesetz, das Kandidaten für hauptamtliche Bürgermeisterämter bereits vor der Wahl ausschließen soll, wenn „Zweifel“ an ihrer Verfassungstreue bestehen. Der Wahlausschuss der Kommune entscheidet – notfalls gestützt auf eine Einschätzung des Verfassungsschutzes. Was als Schutzmaßnahme gegen Extremisten verkauft wird, ist in Wahrheit ein niedrigschwelliges Instrument zur präventiven Ausgrenzung politischer Bewerber.

Der Entwurf senkt die Hürde bewusst: Es braucht keine gerichtliche Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit. Bereits „Zweifel“ können zur Zurückweisung führen. Wer ausgeschlossen wird, muss sein passives Wahlrecht erst vor Gericht einklagen. Die Prüfung liegt bei einer politisch weisungsgebundenen Behörde – dem Verfassungsschutz. Die kommunalen Verbände fordern genau diese Absicherung, um eigene Haftungsrisiken zu vermeiden. Damit wird die Entscheidung über die Zulassung zur Wahl von den Wählern auf die Exekutive und die Gerichte verlagert.

Das hat mit wehrhafter Demokratie nichts zu tun. Wehrhafte Demokratie setzt auf klare, gerichtlich überprüfbare Maßstäbe – nicht auf vage Zweifel und vorverlagerte Behördenkontrolle. Natürlich dürfen echte Verfassungsfeinde keine Ämter bekleiden. Dafür existieren bereits Verfahren wie Amtsenthebung nach der Wahl. Die neue Vorab-Filterung mit niedriger Schwelle schafft jedoch ein System präventiver Gesinnungskontrolle, das Missbrauchsrisiken birgt und die Souveränität der Wähler aushöhlt.

Das Gesetz ist Teil eines größeren Pakets, das explizit auf die mögliche Stärke der AfD bei der Landtagswahl 2027 reagiert: Absenkung von Mehrheitserfordernissen in der Justiz, verstärkte Verfassungsschutz-Checks für Beamte und Resilienz-Maßnahmen im Landtag. In anderen Bundesländern wurden bereits AfD-Kandidaten von Wahlausschüssen ausgeschlossen – oft auf Basis von Verfassungsschutz-Einschätzungen. Schleswig-Holstein möchte dieses Vorgehen nun zur Regel für hauptamtliche Bürgermeister anwenden.

Eine Demokratie, die ihren Bürgern die Teilnahme an der Wahl erst nach einer Behördenprüfung zugesteht, hat bereits einen entscheidenden Teil ihrer Substanz verloren. Das ist keine Brandmauer – das ist die schleichende Verwandlung der Demokratie in ein verwaltetes System.