Der Landesfachausschuß 11 befaßt sich mit den sozialen Sicherungssystemen. Durch den demographischen Wandel der alternden Bevölkerung sind diese neu auszugestalten, dies gilt besonders für die Altersrente, die reformiert werden muß ohne die Beitragszahler übermäßig zu belasten. Auch das Sozialgesetzbuch unterliegt einem ständigen Wandel, der an sich an der Sorge für seine Bürger orientieren muß.