Alle Fraktionen des Kieler Landtags – von CDU über SPD, Grüne, FDP bis hin zum SSW – bereiten eine Verfassungsänderung vor, die die Besetzung zentraler Institutionen wie des Landesverfassungsgerichts und des Richterwahlausschusses gegen künftige Mehrheitsverhältnisse absichern soll. Hintergrund ist die Sorge vor einer starken AfD nach der nächsten Landtagswahl.
Die SSW-Politikerin Sybilla Nitsch formuliert es besonders dreist: „Wir erleben gerade weltweit, wie Demokratien von innen angegriffen werden. Gerichte werden unter Druck gesetzt, Parlamente blockiert und demokratische Regeln gezielt ausgereizt.“ Die Antwort seien „starke Institutionen“. Wer hier „von innen“ angreift, sind nicht die Wähler der AfD, sondern die etablierten Parteien selbst. Sie verändern die Spielregeln genau dann, wenn die Opposition wächst und nennen das Resilienz. In Wahrheit handelt es sich um eine brutale Beschneidung des Wählerwillens. Der SSW als Kleinstpartei weiß genau, wie fragil ihre eigene Position bei echten Mehrheitsverschiebungen wäre. Deshalb klammert sie sich an Verfassungsänderungen, die Vetopositionen zementieren.
Noch entlarvender ist der Grüne Jan Kürschner: „Die unabhängige Justiz ist der zentrale Angriffspunkt, wenn gesellschaftliche Kräfte stark genug werden, um demokratische Prozesse anzugreifen. Will eine Opposition nicht, daß es dem Land besser geht, sondern daß unsere Demokratie und ihre Institutionen handlungsunfähig werden, kann ihr das teilweise schon mit einem Drittel der Sitze gelingen.“ Hier offenbart sich die ganze Hybris des grün-linken Establishments. Die Justiz wird nicht von der AfD „angegriffen“, sondern von den Grünen und ihren Verbündeten seit Jahren instrumentalisiert: Sei es durch aktivistische Urteile, Klimaklagen oder die selektive Verfolgung politischer Gegner. Kürschner dreht die Realität um: Nicht die Opposition will Handlungsunfähigkeit, sondern die Kartellparteien erklären jede echte Opposition per se zur Gefahr für die Demokratie. Mit einem Drittel der Sitze „blockieren“ zu können, ist kein Fehler des Systems, sondern essenziell: für den Minderheitenschutz und zur Verhinderung von Alleinherrschaft. Indem man nun nach Verhältniswahlrecht in den Richterwahlausschuß einzieht und Nachbesetzungen am Verfassungsgericht erleichtert, schafft man genau das, was man uns unterstellt: Die parteipolitische Durchdringung der Justiz, nur hier dauerhaft zugunsten des linken Kartells.
Die geplanten Regelungen – Selbstvorschlagsrecht des Verfassungsgerichts, Abschaffung faktischer Zweidrittelblockaden, Präzisierungen bei der Ministerpräsidentenwahl und leichtere Abwahl von Ausschußvorsitzenden – sind der Versuch, die Gewaltenteilung zu unterlaufen. In einer echten Demokratie muß auch eine starke Opposition Verfassungsrichter wählen und Institutionen mitgestalten dürfen. Diese Rhetorik ist eine politische Bankrotterklärung. Die Bürger von Schleswig-Holstein sollten diese Verfassungsänderung als das erkennen, was sie ist: ein Frontalangriff auf die Volkssouveränität zugunsten eines brüchigen Machtkartells.