Die Entscheidung der Berliner Grünen, das sogenannte Neutralitätsgesetz abschaffen zu wollen, ist ein politischer Irrweg und ein gefährlicher Bruch mit einem fundamentalen Prinzip unseres freiheitlichen Staatswesens. Dieses Gesetz ist kein willkürliches Relikt, sondern Ausdruck des säkularen Rechtsstaats. Es soll verhindern, dass staatliche Repräsentanten öffentliche Macht mit religiösen oder ideologischen Symbolen vermischen und dadurch das Vertrauen aller Bürgerinnen und Bürger in die Neutralität des Staates untergraben.
Die Grünen rechtfertigen ihren Vorstoß mit dem Argument, das Gesetz sei diskriminierend und erschwere muslimischen Frauen den Zugang zu bestimmten Berufen. Doch diese Argumentation verkennt den Kern staatlicher Neutralität: Ein Staat, der seine Autorität bewusst über religiöse oder weltanschauliche Identitäten stellt, schafft den Raum für Gleichbehandlung aller – nicht für die Sichtbarkeit einzelner Bekenntnisse im Staatsdienst. Das Neutralitätsprinzip richtet sich nicht gegen individuelle Religionsausübung. Es schützt vielmehr den Staat davor, selbst zur Bühne religiöser oder ideologischer Selbstdarstellung zu werden.
Festzuhalten bleibt: Die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes wäre kein Fortschritt, sondern ein politischer Fehler. Im Namen einer vermeintlichen Inklusion würde ein zentrales Prinzip staatlicher Zurückhaltung preisgegeben.
Dass die Grünen dies jedoch nicht erkennen, überrascht kaum. Bleibt zu hoffen, dass sich dieser Vorschlag nicht auch noch bei der grün angehauchten Berliner CDU niederschlägt. Überraschen würde es allerdings kaum.