Die schleswig-holsteinische Landesregierung plant, rund 3,3 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete für Windenergie auszuweisen. Der Europaabgeordnete Volker Schnurrbusch sieht angesichts des bundesgesetzlichen Flächenziels von zwei Prozent bis 2032, der unterschiedlichen Berechnungsmethoden und der Einwände von Umweltverbänden erheblichen Klärungsbedarf. Dazu erklärt das Mitglied des Europäischen Parlaments Volker Schnurrbusch:
„Der Regionalplan-Entwurf sieht 3,3 Prozent der Landesfläche vor, während das Bundesgesetz für Schleswig-Holstein zwei Prozent bis Ende 2032 festlegt. Allerdings werden diese Werte nach unterschiedlichen Methoden berechnet: Die Landesplanung verwendet das Rotor-in-Verfahren, das Bundesziel bezieht sich auf Rotor-out. Die Landesregierung sollte daher nachvollziehbar darlegen, wie sich die Flächenkulisse zusammensetzt, welche konkreten Auswirkungen sie auf die betroffenen Gemeinden hat und wie Alternativen wie die Modernisierung bestehender Anlagen, Netzausbau und Speichertechnologien berücksichtigt werden. Technologieoffenheit bedeutet, unterschiedliche Lösungen anhand ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit, Kosten und Auswirkungen zu prüfen.
Zudem werden mögliche Konflikte mit Vogelzug, Biotopverbund sowie Moor- und Gewässerschutz kritisiert und vor einem ungesteuerten Ausbau außerhalb der ausgewiesenen Vorranggebiete gewarnt. Diese Hinweise verdienen ebenso eine sorgfältige Prüfung wie die Einwendungen von Bürgern, Gemeinden und Bürgerinitiativen. Dabei müssen die tatsächlichen Belastungen vor Ort, der Schutz gewachsener Landschaften und die Möglichkeiten einer stärkeren Nutzung bestehender Windenergiestandorte nachvollziehbar gegeneinander abgewogen werden. Eine langfristig tragfähige Energieplanung braucht belastbare Zahlen, transparente Entscheidungen und eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Interessen der Menschen und der Natur.“