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Ein bisschen Familienglück, ein bisschen Menschenhandel!

Ungeniert geben Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke bekannt, dass sie sich in den USA ein Kind von einer Leihmutter gekauft haben.

Derselbe Jens Spahn, der sich noch vor wenigen Jahren als Gesundheitsminister öffentlich gegen die Leihmutterschaft ausgesprochen hat, mit den Worten: „Als schwuler Mann und Christ kann ich mich persönlich nur sehr schwer mit der Idee eines gemieteten Mutterbauchs anfreunden.“

Es hat etwas gedauert, aber er konnte sich dann doch so gut damit anfreunden, dass er sich selbst einen „Bauch“ gemietet hat. 

Spahn ist dabei kein Einzelfall in führenden Kreisen der Union, die meinen, die Würde der Mutter und des Kindes mit Füßen treten zu müssen und diesen Menschenhandel zu betreiben. Bereits im April 2026 kaufte sich Hendrick Streeck ein Kind, der für die CDU im Gesundheitsausschuss sitzt, wo unter anderem zur Leihmutterschaft beraten wird. 

Dabei steht fest: Ein neugeborenes Kind braucht seine Mutter, zu der in neun Monaten ein unzertrennliches Band aufgebaut wird. Dieses Band spürt auch die Mutter, die meist keine Möglichkeit hat, sich nach der Schwangerschaft umzuentscheiden, wenn sie den geschlossenen Vertrag womöglich bereut. Und eine Leihmutterschaft ist mit erheblichen Risiken für die Mutter verbunden, ganz abgesehen davon, dass mehr Embryonen und damit menschliches Leben erzeugt wird, als zur Austragung kommen. 

Unter diesen Bedingungen steht für uns als AfD fest: Leihmutterschaft ist Menschenhandel und verstößt gegen unsere christlich geprägtes Weltbild, in dem der Mensch nicht als Ware behandelt werden darf. Darauf fußt auch das Grundgesetz mit dem Satz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ 

Ein Unionspolitiker, der in dieser eklatanten Weise eine Lücke der geltenden Gesetzeslage ausnutzt, die Menschenwürde mit Füßen tritt und sich ein Kind kauft, also de fakto Menschenhandel betreibt, ist untragbar. Die Gesetzeslücke, die dies ermöglicht, muss schnellstens geschlossen werden, und die Beauftragung einer  Leihmutterschaft auch im Ausland unter Strafe gestellt werden.