Arbeit an der festen Fehmarnbeltquerung kann beginnen

Eine verkehrspolitisch gute Nachricht für Schleswig-Holstein, die auch im Sinne der AfD ist, gab es gestern vom Bundesverwaltungsgericht: Dieses hat den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der festen Fehmarnbeltquerung bestätigt. Geklagt hatten der Naturschutzbund NABU, Fährunternehmen sowie eine Initiative.

Dazu erklärte Volker Schnurrbusch, wirtschafts- und verkehrspolitischer Sprecher der AfD im Schleswig-Holsteinischen Landtag: „Heute ist ein guter Tag für Schleswig-Holstein, denn endlich kann ohne rechtliche Hindernisse die Arbeit an der festen Fehmarnbeltquerung auch auf deutscher Seite beginnen.“

Die Hinterlandanbindung werde zwar einige Gemeinden in Ostholstein während der Bauphase belasten, aber mittel- und langfristig einen Entwicklungs- und Wachstumsschub für die gesamte Region im östlichen Holstein mit sich bringen. Dem gegenüber stünden reichlich Vorteile für das Land: „Mehr Touristen aus Dänemark und Schweden, schnellerer Warentransport, mehr Gewerbeansiedlungen entlang dieser neuen schnellen Verkehrsachse – all das sind Vorteile, die wir als AfD begrüßen.“

„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes markiert einen Sieg des Realismus‘ über die Blockadementalität einzelner Gruppierungen, die aus Schleswig-Holstein offenbar ein Freilichtmuseum machen wollen.“

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