Verwaltungsgericht gibt AfD recht: Stadt muss Veranstaltung am 12. April im Reinbeker Schloss zulassen
Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat heute der Klage des AfD-Landesverbands Schleswig-Holstein gegen die Stadt Reinbek stattgegeben (Az. 6 B 6/24): Die Stadt muss der AfD für eine Veranstaltung am 12. April 2024 Zugang zum Reinbeker Schloss gewähren.