Wie in den ersten beiden Teilen (Grundlagen, Koran, Abrogation) bereits ausführlich erläutert, handelt es sich bei dem Politischen Islam – als Teilmenge des Gesamtkonstrukts Islam – um eine politische Doktrin, deren religiöses Recht der Scharia, basierend auf Koran und Sunna, sämtliche Lebensbereiche einer islamischen Gesellschaft regelt und den Mitgliedern darin ihr Verhalten, insbesondere gegenüber den „Ungläubigen“ (Nicht-Moslems) vorschreibt. Dieser politische und religiös legitimierte Anspruch ist mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbar, da das islamische Gottesgesetz (Scharia) über die demokratischen Gesetze gestellt ist und keine Trennung zwischen Religion und Staat vorsieht.
Wie kann es aber nun sein, dass die brandgefährliche Ideologie des Politischen Islam von der Mehrheit in der Bevölkerung weder als solche wahrgenommen wird, noch als besonders diskussionswürdig erachtet wird? Antworten auf diese Fragen gibt uns eine Technik, genannt Taqiyya, welcher Furcht bzw. Vorsicht bedeutet. Moslems ist es demnach bei Gefahr erlaubt, ihren wahren Glauben zu verbergen bzw. Unglaube vorzutäuschen. Die Expansion des Politischen Islam ist auf Lügen, Ränke schmieden und arglistige Täuschung angewiesen, die alle in dieser Ideologie legitimiert sind.
Nicht nur bei den Schiiten– wie fälschlicherweise oft angenommen wird –, erlaubt Taqiyya bei Lebensgefahr sogar die Verleugnung des eigenen Glaubens. Verschiedene weitere ähnliche Konzepte sind die „Wahrheitsvermeidung“ bzw. „Kunst des Lügens“ (al-Ma´ariḍh) oder die „Verheimlichung“ (al-Tawriya). Da der Politische Islam Lügen, Vortäuschung, Verstellung und Heuchelei, sogar die Leugnung des eigenen Glaubens erlaubt, können Moslems und Islamverbände die Werteordnung der Bundesrepublik Deutschland ohne weiteres öffentlich und plakativ anerkennen, gleichzeitig aber gemäß der Erlaubnis zur Täuschung von „Ungläubigen“ anstreben, langfristig die Werteordnung des Korans als zeitlos gültige Ordnung durchzusetzen.
Man kann und darf davon natürlich nicht ableiten, dass nun jeder Moslem ein wandelnder Koran auf zwei Beinen ist, der permanent „Ungläubige“ anlügt. Diese Pauschalisierung wäre falsch und dem Sachverhalt nicht angemessen. Viele modern eingestellte Moslems befassen sich nicht einmal mit dem Koran, der Sunna, den Hadithen und den islamischen Rechtsgutachten (Fatwas) etc. Diese eher westlich eingestellten und integrierten Moslems, die unsere Demokratie schätzen und rechtstreu leben, sind selbstverständlich Teil unserer Gesellschaft. Der Politische Islam wird aber leider nicht von den friedlichen, westlichen Moslems definiert, sodass eine Aufklärung über die Expansions- und Täuschungs-Strategie des Politischen Islams mittels Anwendung der Taqiyya geboten ist.
In den Überlieferungen (Hadithe) der Aussprüche und Handlungen des Propheten Mohammed als normative Handlungsweisen des Propheten (Sunna) und im Koran ist das Prinzip der Taqiyya ausführlich beschrieben:
Die Gläubigen sollen nicht die Ungläubigen (Nicht-Moslems) anstatt der Gläubigen zu Schutzherren (Freunden) nehmen. Wer das tut, hat überhaupt nichts mit Allah (gemeinsam) -, es sei denn, dass ihr euch (durch dieses Verhalten) vor ihnen wirklich schützt. Allah mahnt euch zur Vorsicht vor Sich selbst. Und zu Allah ist der Ausgang. (Koran – Sure 3, Vers 28)
Sag: Ob ihr verbergt, was in euren Brüsten ist oder es offenlegt, Allah weiß es; Er weiß, was in den Himmeln und was auf der Erde ist. Und Allah hat zu allem die Macht. (Koran – Sure 3, Vers 29)
‚Allah hat seinen gläubigen Dienern verboten, Unterstützer der Ungläubigen zu werden oder sie zu Kameraden zu haben, mit denen sie eher eine Freundschaft entwickeln als mit den Gläubigen. Allah warnte vor einem solchen Verhalten, als er sagte: ‚Wer das tut, dem wird Allah niemals irgendwie helfen‘, d.h. wer auch immer diese Tat begeht, die Allah verbot, den wird auch Allah verwerfen.‘
—Tafsir café zu Sure 3, Vers 28
Allah verbietet also schon im Grundsatz den Moslems, einen Nicht-Moslem als Freund und Schutzherrn zu haben, allerdings mit einer Ausnahme:
„‚…es sei denn, dass ihr von ihnen eine Gefahr befürchtet‘, das heißt ausgenommen die Gläubigen, die an manchen Orten oder Zeiten sich vor den Ungläubigen fürchten. In solchen Fällen dürfen diese Gläubigen äußerlich Freundschaft zeigen, aber niemals innerlich. Al Bukhari berichtete z.B., dass Abu Darda sagte: „Wir lächeln in das Gesicht mancher Leute, obwohl unsere Herzen ihnen fluchen. Al Bukhari sagte, dass Al Hassan sagte: ‚Taqiyya ist bis zum Auferstehungstag erlaubt.‘“ (Ibn Kathir)
„Wenn ihr unter der Autorität (der Ungläubigen) steht und ihr Angst um euch habt, so verhaltet euch ihnen gegenüber mit eurer Zunge loyal, währenddessen ihr innere Feindschaft zu ihnen pflegen sollt.“ — at-Tabari zu 3:28
„Wer immer zu gegebener Zeit und an beliebigem Ort das Übel der Ungläubigen fürchtet, so soll er ihnen scheinäußerlich Loyalität zeigen, jedoch nicht innerlich. Lass uns ins Gesicht mancher Menschen lächeln, währenddessen unsere Herzen sie verfluchen.“ — at-Tabari zu 3;28; Ibn Kathir zu 3;28 u Sahih Al Bukhari- Babul Adab
„Die Praxis der Al Taqiyya soll bis zum jüngsten Gericht angewendet werden.“
— Al Bukhari, Al Qurtobi zu 3;28 und Al Razi in Al Tafsir Al Kabir zu 3;28
„Al Taqiyya ist dem Muslim unter den Ungläubigen (Kuffar) erlaubt, wenn er um sein Leben und Habseligkeiten fürchtet. So soll er den Ungläubigen mit Worten schmeicheln, indem er die innerliche Feindseligkeit nicht offenbart. Es ist sogar erlaubt, sie mit scheinheiligen Worten von Liebe und Loyalität zufrieden zu stellen, unter der Voraussetzung, innerlich eine gegensätzliche Stellung zu seinen verbalen Äußerungen zu haben.“ — Al Tafsir Al Kabir von Al Razi zu 3;28
Eine der wichtigsten Aussagen zur Zielerreichung mittels Taqiyya findet sich hier:
„Dieses Gebot kam bevor der Islam mächtig wurde und ist für jeden Gläubigen gültig, der sich in einem Land befindet, wo er keine Stärke genießt.“
— Al Jalalain zu 3;28
Erklärend dazu der Hinweis, dass alle Gebiete der Welt, in denen der Islam nicht Staatsreligion ist, als „Gebiet (Haus) des Krieges“ (dār al-Harb) bzw. als „Gebiet des Unglaubens“ (Dār al-Kufr) entsprechend bezeichnet werden. Gebiete mit dem Islam als Staatsreligion werden dagegen „Dār al-Islām“ genannt. Aus islamischer Sicht gilt die Bundesrepublik Deutschland somit als Kriegsgebiet. Frieden kann es demnach nur geben, wenn die (Staats-)Religion allein Allahs ist (Sure 2, Vers 193), der Islam die Oberhand über alle Religionen hat (Sure 48, Vers 28), und damit das „Gebiet des Unglaubens“ getilgt und durch das Gebiet des Islams (Dār al-Islām) ersetzt wurde.
Sabatina James (pakistanische Ex-Moslemin, Menschenrechtsaktivistin, Publizistin, unter Decknamen und Polizeischutz, Mitgründerin AlHayat.tv) erläuterte: „Als Minderheit dürfen die Muslime friedlich mit den ungläubigen Deutschen leben. Aber zumal sie die Mehrheit bilden, ändern sich die Befehle Allahs dementsprechend. Dann gilt für die Muslime die Machtergreifung mit allen Mitteln. Diese Tatsache ist vielen Muslimen selbst nicht bekannt.“
Al Ghazzali (1059-1111), einer der bedeutendsten Theologen des Islam, fasste das Gebot der Taqiyya so zusammen: „Wisse, dass die Lüge in sich nicht falsch ist. Wenn eine Lüge der einzige Weg ist, ein gutes Ergebnis zu erzielen, ist sie erlaubt. Daher müssen wir lügen, wenn die Wahrheit zu einem unangenehmen Ergebnis führt.“
Wer Allah verleugnet, nachdem er den Glauben (angenommen) hatte – außer demjenigen, der gezwungen wird, während sein Herz im Glauben Ruhe gefunden hat -, doch wer aber seine Brust dem Unglauben auftut, über diejenigen kommt Zorn von Allah, und für sie wird es gewaltige Strafe geben (Sure 16, Vers 106).
Auch Allah selbst ist ein Meister der List (Ränke-, Listenschmied oder „Planer“):
Ränke haben bereits diejenigen vor ihnen geschmiedet. Aber alles an Ränken ist Allahs. Er weiß, was jede Seele erwirbt. Und die Ungläubigen werden zu wissen bekommen, für wen die letztendliche Wohnstätte sein wird (Sure 13, Vers 42).
Und sie schmiedeten Ränke, und (auch) Allah schmiedete Ränke; und Allah ist der beste Ränkeschmied(Sure 3, Vers 54).
Glauben sie denn, sicher vor Allahs Ränken zu sein? Aber vor Allahs Ränken sicher zu sein, glaubt nur das Volk derjenigen, die Verlierer sind (Sure 7, Vers 99).
Taqiyya (inkl. al-Ma´ariḍh und al-Tawriya) wird regelmäßig in der Öffentlichkeit angewandt, und zwar hauptsächlich in Form von Leugnungen klar belegbarer Sachverhalte, Lügen bzw. Wahrheitsvermeidung, Verharmlosung, Verheimlichung, Vortäuschung, Verstellung, Heuchelei und sogar bis zur Leugnung des eigenen Glaubens. Für jeden, der sich nur ansatzweise jemals mit dem Politischen Islam befasst hat, sind diese Verhaltensweisen klar ersichtlich und nachvollziehbar.
In einem Teil 4 über den Politischen Islam werden wir Ihnen zum besseren Verständnis an zehn Beispielen die tatsächlich und häufig praktizierten Taqiyya-Taktiken vorstellen.