
Ausländer sind in der Kriminalstatistik im Verhältnis zu ihrem Bevölkerungsanteil nicht selten überrepräsentiert. Wir setzen uns für eine Reform der Erfassung der von Ausländern begangenen Straftaten sowie deren Opfer ein, die ein realistisches Bild über die tatsächliche Kriminalitätslage ermöglicht.
Wir fordern umfassende Angaben zu Tätern, Opfern sowie sozialen und kulturellen Zusammenhängen, um der Öffentlichkeit eine realistische Bewertung der Kriminalitätsentwicklung im Zusammenhang mit Migration zu ermöglichen.
Unsere Ziele sind dabei die wirksame Bekämpfung sowie eine vorausschauende Prävention von Ausländerkriminalität.
Ausländische Kriminelle können sich sehr häufig auf Abschiebungshindernisse berufen und auf diese Weise in Lande bleiben. Wir fordern daher die Wiedereinführung der zwingenden Ausweisung auch schon bei geringfügiger Kriminalität.
Durch die Abschaffung des einklagbaren Anspruchs ist die Einbürgerung Krimineller zu verhindern. Bei schwerer Kriminalität innerhalb von zehn Jahren nach der Einbürgerung, etwa durch Mitwirkung in Terrororganisationen oder bei Zugehörigkeit zu kriminellen Clans, ist die Einbürgerung zurückzunehmen.