Der Fraktionsvorsitzende der AfD-Kreistagsfraktion Rendsburg-Eckernförde hat gegen den Landrat des Kreises Rendsburg Eckernförde, Herrn Dr. Rolf-Oliver Schwemer, den Leiter des Kreisgesundheitsamtes, Herrn Prof. Dr. Stephan Ott und weitere Mitarbeiter des Fachbereichs Arbeit, Soziales und Gesundheit eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Rechtsbeugung in Tatmehrheit mit Nötigung, fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Tötung und Freiheitsberaubung gestellt.
Bereits im Dezember wurde von der AfD-Kreistagsfraktion ein Antrag auf Aufhebung sämtlicher Maßnahmen gestellt. Diesem wurden ausreichende Informationen beigefügt, so dass die Verantwortlichen des Kreises in der Lage waren, sich über die Rechtmäßigkeit Ihrer Handlungen zu informieren. Es wurde anhand von Ausführungen und Verweisen auf eine Vielzahl von Wissenschaftlern dargelegt, dass insbesondere der PCR-Test ohne weitere Untersuchungen nicht geeignet ist, eine Infektion (§ 2 Nr. 2 IfSG) nachzuweisen und somit bei Anordnung einer Quarantäne den Verdacht der Freiheitsberaubung begründet.
Es wurde weiter dargelegt, dass das Land als Verordnungsgeber dem Landrat und seinen Mitarbeitern ein Ermessen einräumt, so dass jeder Mitarbeiter des Kreises unter Berücksichtigung der regionalen Fakten sein Handeln eigenständig verantwortet.
Anfragen der Fraktion bezüglich der Krankenhausauslastung und der angewandten PCR-Test-Spezifikationen wurden nicht, bzw. unzureichend beantwortet, so dass die strafrechtlich relevanten Daten nun im Rahmen der Strafverfolgung zu ermitteln sind.
Die AfD ist vorrangig bestrebt, für die Bürger im Land gegen die unverhältnismäßigen Einschränkungen der Grundrechte anzugehen, sowie der Willkür und dem ungesetzlichen Handeln politisch und juristisch zu begegnen. Die Handlungen müssen vollständig aufgeklärt werden. Damit sich das mit dem Corona-Geschehen begleitende Unrecht nicht wiederholt, muss eine vollständige Aufklärung stattfinden.
Dafür stehen wir.