- Keine Windkraftanlagen in Wäldern und Schutzgebieten
- Brut- und Rückzugsgebiete für Fledermäuse und Greifvögel erhalten
- Heimatlich typisches Landschaftsbild für unsere Umwelt und Tierwelt bewahren
- 10H-Regelung muss als Mindestabstand zu Wohnbebauung gelten
- Vollständiger Rückbau von stillgelegten Windkraftanlagen (inkl. Fundament) durch den Betreiber
- Bürgerwindparks sind Augenwischerei – große Renditen gehen zu Lasten der anwohnenden Immobilienbesitzer
- Artenschutz ist Naturschutz – Schaffung und Erhaltung natürlicher Habitate
- Verpflichtung zu einem einseitig am Mais- und Getreidefeld anzulegenden Blühstreifen von 3 Meter Breite, der nicht gepflügt werden darf. Die Landwirte sind für diese Maßnahme zu entschädigen.