Die AfD-Ratsfraktion Kiel nimmt Stellung in Bezug auf die Vorwürfe von OB Kämpfer, der den Antrag der AfD-Fraktion an der vergangenen Ratsversammlung als „Krass rechtswidrig“ betitelte.
Unserem Antrag zufolge sollte das Land:
- Geduldete Ausländer zur Ausreise auffordern.
- Aufenthaltsbeendete Maßnahmen durchführen, sofern sie dieser Aufforderung nicht nachkommen.
Die AfD steht weiterhin dazu, dass Menschen mit Duldungsstatus das Land zu verlassen haben.
Damit folgen wir der geltenden Rechtslage, die der Sozialbericht der Stadt Kiel wie folgt ausdrückt: „Die Duldung ist nach Definition des deutschen Aufenthaltsrechts eine ‚vorübergehende Aussetzung der Abschiebung’ von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer*innen [sic!]. Sie stellt keinen Aufenthaltstitel dar und begründet daher keinen rechtmäßigen Aufenthalt.“ Eine Duldung kann jederzeit entzogen werden, was bei der Durchführung einer Abschiebung auch die Regel ist.
In Ausnahmefällen (z.B. Hochschwangere oder Schwerstkranke) darf keine Abschiebung durchgeführt werden oder es kann davon abgesehen werden.
Da sich Herr Kämpfer an der vergangenen Ratsversammlung über die Nichtbeachtung dieser Ausnahme echauffierte, werden wir den Antrag in der nächsten Ratsversammlung unter Berücksichtigung der Ausnahmen erneut einbringen.
Selbst Bundeskanzler Scholz vertritt die Meinung, dass die Zuwanderung so nicht mehr weitergehen kann und sagte dem Spiegel bei einem Interview: Eine Begrenzung der Zuwanderung “macht uns nicht zu Unmenschen” und er fordert Abschiebungen “im großen Stil”. Unbegrenzte Zuwanderung gefährde den Sozialstaat.
Wir erwarten, dass sich Herr Kämpfer und die anderen Ratsmitglieder auf bestehendes Recht besinnen und dem Antrag, alle geduldeten Migranten zur Ausreise aufzufordern, stattgeben. Die AfD-Ratsfraktion hält jedenfalls den Rechtsstaat für das höchste Gut unseres Landes und verurteilt die Polemik des Oberbürgermeisters, der eine sachliche Auseinandersetzung um dieses wichtige Thema verhindert.