AfD-Bundestagsfraktion fordert Obduktion von Corona-Toten. Bundesregierung muss durch Rechtsverordnung Klarheit schaffen. Die AfD-Bundestagsfraktion fordert, möglichst viele Obduktionen von Verstorbenen, bei denen COVID-19 nachgewiesen wurde, durchzuführen. Denn nur auf dem Wege der sogenannten inneren Leichenschau ließe sich feststellen, ob jemand zwar an Corona erkrankt, die Todesursache aber unter Umständen eine andere gewesen sei, so die Begründung. Nur dadurch ließen sich die Fallzahlen sicher ermitteln. Zudem böten Obduktionen die Möglichkeit, mehr über die Erkrankung zu erfahren und Therapieoptionen zu entwickeln. Prof. Dr. med. Axel Gehrke, Gesundheitsexperte der AfD-Bundestagsfraktion, hält ein auf verlässlichen Zahlen basierendes Lagebild für unerlässlich: „Um zu wissen, wie viele COVID-19-Tote es tatsächlich gibt, muss man erst einmal wissen, wer durch Corona oder mit Corona verstorben ist. Wer das nicht weiß, kann auch nicht wissen, welche Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zweckmäßig sind. Die Bundesregierung muss unverzüglich die gesetzliche Grundlage für rechtsmedizinische Untersuchungen von Corona-Toten schaffen.“ Wie wichtig Obduktionen zur genauen Ermittlung der Todesursache seien, zeigten die Ergebnisse aus Hamburg, so Gehrke weiter. Hamburg ist das einzige Bundesland, das alle Corona-Sterbefälle gezielt nach den Maßgaben des Infektionsschutzgesetzes rechtmedizinisch überprüft. Nach Angaben von Klaus Püschel, Leiter des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum, gegenüber der „Hamburger Morgenpost“ sei in der Hansestadt „bisher kein einziger nicht vorerkrankter Mensch an dem Virus gestorben“. Das COVID-19-Virus sei in allen Fällen lediglich „der letzte Tropfen“ gewesen, der das Fass zum Überlaufen gebracht und zum Tode geführt habe. Das unter anderem vom Robert-Koch-Institut vorgebrachte Argument, Obduktionen seien zum Schutz des medizinischen Personals möglichst zu unterlassen, hält der Mediziner Gehrke für nicht stichhaltig: „Es gibt eindeutige Vorgaben für Schutzmaßnahmen. Werden diese befolgt, ist eine Infektion praktisch ausgeschlossen. Das funktioniert bei der Obduktion von an AIDS, Hepatitis oder Tuberkulose Verstorbenen und funktioniert selbstverständlich auch bei der Untersuchung von Corona-Toten.“ Großes Verständnis hat Gehrke für die Angehörigen von Verstorbenen, für die die Vorstellung einer Leichenöffnung verstörend sein muss. Dennoch sieht er vor dem Hintergrund der Panikmache in den letzten Wochen als einzigen Weg eine Rechtsverordnung, die hier für Klarheit sorgt. Unterstützung für seine Forderung erhält er aus medizinischen Fachkreisen. So fordern der Bundesverband der Pathologen, die Gesellschaft für Pathologie und führende Lungenfachärzte möglichst zahlreiche Obduktionen von Corona-Verstorbenen.