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Bruder Martin

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Kategorie: Kreis Flensburg-Schleswig
Erstellt: Sonntag, 05. Februar 2017 21:07
Geschrieben von R. Matzen

Der designierte Kanzlerkandidat der SPD, Martin Schulz, hat vor kurzem im ZDF in „Was nun, Herr Schulz“ und später in der ARD bei „Anne Will“ sich den Fragen der Journalisten gestellt.

Eine Formulierung ist mir dabei aufgefallen, die auch heute in der überregionalen Presse nicht kommentiert wurde. Man ist dort einfach so darüber hingegangen. Schulz hat Steuersenkungen ausgeschlossen. Steuersenkungen würden nur für ein paar Euro mehr in den Taschen der Bürger sorgen und dort letztlich nichts bewirken. Bliebe das Geld jedoch in staatlicher Hand, so könne damit die Daseinsvorsorge des Staates nachdrücklich gestützt werden.

Der Begriff „Daseinsvorsorge des Staates“ ist aber wohl synonym zu verwenden für die „Finanzierung der illegalen Einwanderung in die Sozialsysteme“. Denn irgendwoher muß das Geld ja kommen, das hier neuerdings so dringend gebraucht wird.

Nun kann er ja mal der „hart arbeitenden Krankenschwester oder dem ebenso hart arbeitenden Busfahrer“ oder „seinem Nachbarn in Würselen, der bei der Feuerwehr ist,“ erklären, warum er das Geld, das der Staat aus der kalten Progression einnimmt und dem Staat damit einfach nicht zusteht, nicht an die Bürger zurückgeben will.

Schulz mag zu Kleinbeträgen sicher ein anderes Verhältnis entwickelt haben, seit er sich als EU-Parlamentspräsident an Tagegeldern, übrigens auch von der Krankenschwester und dem Busfahrer erarbeitet, rund ums Jahr, also auch an Heiligabend und in den Ferien in Würselen, reichlich bedient hat, so daß er allein daraus schon zum Millionär geworden ist. Man hat das schon wieder alles vergessen, aber man sollte dem Bürger schon selbst überlassen, wofür er sein Geld ausgeben will.

Seltsam, daß dies keinem der Journalisten aufgefallen ist.

Frist für den Einspruch gegen die Grundsteuererhöhung endet bald!

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Kategorie: Kreis Flensburg-Schleswig
Erstellt: Samstag, 28. Januar 2017 02:07
Geschrieben von AfD Kreisvorstand Flensburg-Schleswig

Sehr geehrte Flensburgerinnen und Flensburger

wie sie schon Anfang des Jahres mitbekommen haben, flatterte uns allen eine satte Grundsteuererhöhung ins Haus. Knapp 44 % Erhöhung kommt auf die Haushalte zu, auch alle Mieter haben unter dieser Erhöhung zu leiden, denn die versteckt sich in der Nebenkostenabrechnung.

Es ist einfach mal wieder der leichteste Weg für die Oberen dieser Stadt den Bürgerinnen und Bürgern tief in die Tasche zu langen. Dabei stand neulich in der Zeitung, dass das Land Schleswig-Holstein Überschüsse in mehrstelliger Millionenhöhe hat, begründet mit Niedrigzinsen und guter Wirtschaft. In dieser „guten“ Lage müssen die Bürgerinnen und Bürgern trotzdem belastet werden? Was ist denn erst, wenn es nicht mehr so gut läuft? Wir möchten es gar nicht wissen, was dann auf uns zukommt, sollte sich die Politik nicht ändern.

Das vorgefertigte Einspruchsschreiben können sie gerne kopieren und als Vorlage verwenden.

Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat. Für die meisten von Ihnen endet die Frist am 5. Februar.

Hinweis:

Sollten es in ihrem Interesse liegen die AfD auch auf dem Wahlzettel erscheinen zu lassen, und sind sie für mehr direkte Demokratie und Chancengleichheit in Schleswig-Holstein, dann können sie noch zusätzlich ihre Unterstützerunterschrift für die Landtagswahl und den Direktkandidaten in ihrem Wahlkreis leisten. Das bedeuten nicht, dass sie uns wählen, sondern nur, dass die AfD zu den Wahlen zugelassen wird, so will es das Gesetz.

Die Formulare und die Anschrift finden sie rechts bei den Direktkandidaten zum Herunterladen.

Vielen Dank

ihre AfD

 

MUSTERSCHREIBEN

(kopieren und in ein eigenes Schreibprogramm einfügen)

 

Max Mustermann, Musterstr. 123, 24937 Flensburg                                                           Flensburg, ??.02.2017

 

 

Stadt Flensburg

Finanzen / 220 Steuern

Rathhausplatz 1

24937 Flensburg

 

 

Betr.: Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid vom 05.01.2017 (Az. ?????????????)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid vom 05.01.2017 (Az. ????????????), mit folgender Begründung:

- der Beschluss der Ratsversammlung (2016RV-97/2016) vom 13.Oktober 2016 ist nicht rechtens

- die Grundsteuererhöhung geht entschieden am Bedarf vorbei

- es fand keine Aufklärung der Bürger Flensburgs statt, inwieweit die Zusatzkosten auf den tatsächlichen

  Bedarf zurückzuführen sind, oder ob es andere Finanztöpfe gibt die es anzuzapfen gilt, schließlich ist es  kein hausgemachtes Problem,

  dass auf einmal die Kitas überfüllt sind und zugezogene Neubürger ein Mehr an Zuwendung brauchen,

  was sich natürlich in Mehrkosten an Personal und Infrastruktur niederschlägt.

- Aufklärung erwartet der Bürger auch insofern, inwieweit die schon geleisteten und noch zu

  leistenden Finanzzuschüsse aus dem Land Berücksichtigung finden.

- wer legt die sogenannten Qualitätssteigerungsmaßnahmen fest, und mit wem werden diese im Vorwege abgesprochen,

  wer nimmt dann schlussendlich die Qualitätskontrolle wahr

- welche sonstigen Maßnahmen der Gegenfinanzierung oder auch Einsparungen wurden geprüft, um nicht wieder den Bürger zu belasten

 

Mit der Bitte um Bestätigung dieses Schreibens.

 

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Max Muatermann

Die Frist für den Einspruch gegen die Grundsteuererhöhung endet bald!

Details
Kategorie: Kreis Flensburg-Schleswig
Erstellt: Samstag, 28. Januar 2017 01:53
Geschrieben von AfD Kreis FL-SL

Sehr geehrte Flensburgerinnen und Flensburger

wie sie schon Anfang des Jahres mitbekommen haben, flatterte uns allen eine satte Grundsteuererhöhung ins Haus. Knapp 44 % Erhöhung kommt auf die Haushalte zu, auch alle Mieter haben unter dieser Erhöhung zu leiden, denn die versteckt sich in der Nebenkostenabrechnung.

Es ist einfach mal wieder der leichteste Weg für die Oberen dieser Stadt den Bürgerinnen und Bürgern tief in die Tasche zu langen. Dabei stand neulich in der Zeitung, dass das Land Schleswig-Holstein Überschüsse in mehrstelliger Millionenhöhe hat, begründet mit Niedrigzinsen und guter Wirtschaft. In dieser „guten“ Lage müssen die Bürgerinnen und Bürgern trotzdem belastet werden? Was ist denn erst, wenn es nicht mehr so gut läuft? Wir möchten es gar nicht wissen, was dann auf uns zukommt, sollte sich die Politik nicht ändern.

Das vorgefertigte Einspruchsschreiben können sie gerne kopieren und als Vorlage verwenden.

Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat. Für die meisten von Ihnen endet die Frist am 5. Februar.

Hinweis:

Sollten es in ihrem Interesse liegen die AfD auch auf dem Wahlzettel erscheinen zu lassen, und sind sie für mehr direkte Demokratie und Chancengleichheit in Schleswig-Holstein, dann können sie noch zusätzlich ihre Unterstützerunterschrift für die Landtagswahl und den Direktkandidaten in ihrem Wahlkreis leisten. Das bedeuten nicht, dass sie uns wählen, sondern nur, dass die AfD zu den Wahlen zugelassen wird, so will es das Gesetz.

Die Formulare und die Anschrift finden sie links zum herunterladen.

Vielen Dank

ihre AfD

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