Intensivstationen droht keine Corona-Überlastung

Als Begründung für den „Lockdown“ verweisen die Bundesregierung und zahlreiche Medien seit über einem Jahr darauf, dass angeblich eine Überlastung der Krankenhäuser und Intensivstationen drohe. Doch der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß, stellt sich gegen die unverantwortliche Panikmache: Selbst wenn es mehr Corona-Patienten als bei der ersten Welle geben würde, hieße das „keine Überlastung“, so Gaß. Und weiter: „Diese andauernden Überlastungsszenarien – auch von medizinischen Verbänden und Experten – sind nicht zielführend.“

Vor allem ist es nicht zielführend, wenn unzählige Experten-Stimmen wie die von Herrn Gaß kaum in den Medien vorkommen und von der Politik systematisch ignoriert werden. Wir brauchen eine sachliche und ergebnisoffene Debatte, den Schutz von Risikogruppen – und ein Ende der unsinnigen „Lockdown“-Politik.

Auch der AfD-Landtagsabgeordnete Jörg Nobis ist der Ansicht, dass die Bettenfreihaltung hinterfragt werden müsse.

„Mit den Stimmen der AfD ist der Jamaika-Antrag aus dem Januar-Plenum ‚Kliniken und Intensivstationen nachhaltig stärken‘ in den Sozialausschuss überwiesen worden, der dazu demnächst eine schriftliche Anhörung durchführt. Das ist auch gut so.”

Mit Bezug auf einen Jamaika-Antrag zu dieser Thematik mit dem Titel ‚Krankenhausfinanzierung pandemiegerecht ausgestalten‘ sagt Nobis:

“Welchen Weg hat das Thema seit einem Jahr auf Bundesebene genommen? Im März 2020 hat das Bundesgesundheitsministerium die Freihaltung von Intensivbetten angeordnet und zeitgleich dazu auch den vorgesehenen Expertenbeirat ins Leben gerufen, um die Auswirkungen zu analysieren. Besonders für die finanziellen Auswirkungen wurde der sogenannte ‚Krankenhaus-Rettungsschirm 1“ mit pauschalen Ausgleichszahlungen gespannt. Bis Ende September 2020 wurden knapp 9,9 Mrd. € ausgezahlt, und zwar an fast jedes bestehende Haus. Dieses gewaltige Volumen führte in den Krankenhäusern im Schnitt zu einem Erlöszuwachs von 2,4 %, gemessen an den beiden Vorjahren.

Dieser Schirm wurde im November neu aufgelegt. Seitdem erfolgten die Ausgleichszahlungen nicht mehr pauschal, sondern auf Basis bestimmter Kriterien. Auch dieser Prozess wird vom Expertenbeirat begleitet. Dessen Erkenntnisse mündeten jetzt in einen neuen Referentenentwurf.

Mit diesem gerade eineinhalb Wochen alten Entwurf sollen außerdem erstmals auch rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um COVID-bedingte Erlösrückgänge im gesamten Jahr 2021 gegenüber 2019 durch krankenhausindividuelle Verhandlungen vor Ort auszugleichen.”

Die eingeforderte ‚zielgerichtete und auskömmliche Finanzierung“ sei bereits in der Pipeline, weshalb die AfD den Antrag ablehne.

“Vielmehr sollten wir uns im Ausschuss auf unsere bereits im letzten Plenum vorgetragenen Vorschläge fokussieren: Objektive Hinterfragung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der verordneten Betten-Freihaltung überhaupt und Schaffung von Werkzeugen, die Fehlanreize für die Kliniken vermeiden.“

Quellen: AfD KompaktJörg Nobis

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